Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Kartenverwendung – Post-paid Card und Pre-paid Card

Bedingungen und Konditionen zur Verlosung

 

1. Zweck

Der Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht darin, die Bedingungen festzulegen, gemäß denen Kunden Post-paid Cards und Pre-paid Cards nutzen können, um an den beteiligten Lieferorten Waren zu erhalten.

 

2. Definitionen

In diesem Vertrag haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

–  „Datenschutzgesetze sind die geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten natürlicher Personen. Dazu gehören insbesondere der Data Protection Act 2018 und eventuelle Erneuerungen sowie die Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) und verbindliche Richtlinien und Leitfäden, die von den zuständigen Kontrollbehörden von Zeit zu Zeit herausgegeben werden;

„Einkaufseinheit” bezeichnet eine fahrzeugseitige Einheit, die dem Kunden von oder im Namen von WEX zur Verfügung gestellt wird.

„Einzelhändler” bezeichnet WEX und/oder – je nach Sachlage – Unternehmen, die mit WEX einen Vertrag über die Annahme von Karten als Zahlungsmittel für Waren geschlossen haben, und „ein Einzelhändler” bezeichnet einen von ihnen.

„Gebühren” bezeichnen Gebühren (einschließlich Zuschlägen), die von WEX gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages eingehoben werden, die Details dazu finden sich im Abschnitt Gebühren auf der Webseite.

„Höchstkredit” bezeichnet die Höchstgrenze für nicht bezahlte Transaktionen, unabhängig davon, ob sie bereits in Rechnung gestellt wurden oder nicht, die zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einem Kundenkonto offen sein dürfen. WEX bestimmt den Höchstkredit nach freiem Ermessen und kann diesen jederzeit ändern. Von Zeit zu Zeit und auf Anforderung teilt WEX dem Kunden den Höchstkredit mit.

„Karten” bezeichnet Post-paid Cards und Pre-paid Cards und alle Zahlungskarten, die von WEX im Rahmen dieser Vereinbarung an den Kunden herausgegeben werden, “Karte” bezeichnet eine dieser Karten; von WEX im Laufe der Zeit ausgegebene Kundentreuekarten sind nicht erfasst.

„Kartenformulare” bezeichnet das Antragsformular, das Kartenbestellformular, das Anmeldeformular für das E-Business und/oder weitere Formulare, die der Kunde auf Anforderung von WEX ausfüllt und die von WEX akzeptiert werden.

„Karteninhaber” bezeichnet Personen, denen der Kunde eine Karte zur Verfügung gestellt hat und die der Kunde bevollmächtigt hat, diese Karte zu verwenden, und „ein Karteninhaber” bezeichnet einzelne dieser Personen.

„Kartenprogramm” bezeichnet das Kartensystem, dessen Eigentümerin WEX ist und/oder das sie betreibt und, auf dessen Grundlage WEX Karten zur Verwendung durch Kunden ausgibt.

„Konzerngesellschaft” bezeichnet (1) für WEX: Die WEX Inc. oder eine Gesellschaft, bei der die WEX Inc. unmittelbar oder mittelbar Eigentümerin von mindestens 50 % der stimmberechtigten Aktien ist oder diese kontrolliert; (2) für den Kunden: eine Gesellschaft, bei der die Konzernspitze des Kunden unmittelbar oder mittelbar Eigentümerin von mindestens 50 % der stimmberechtigten Aktien ist oder diese kontrolliert.

„Kunde” bezeichnet die Person oder das Unternehmen, dessen Details im Kundenformular angeführt sind und dessen Anmeldung für Karten von WEX akzeptiert wurde.

„Lieferort” bezeichnet den Ort, an dem der Einzelhändler dem Kunden oder Karteninhaber die Waren aushändigt.

„Mitteilen” oder „Mitteilung” bedeutet, dass die jeweils andere Partei informiert

wird:

(a) über die Website: im Falle der Mitteilung an WEX (1) werden die erforderlichen Informationen anhand der Funktionen, die auf der Website für diesen Zweck vorgesehen sind, elektronisch übermittelt; oder im Falle der Mitteilung an den Kunden (2) werden die Informationen auf der Website ins Internet gestellt;

(b) indem man eine E-Mail an die E-Mail-Adresse sendet, die WEX bzw. der Kunde jeweils angibt („per E-Mail”);

(c) indem man ein Fax an die Faxnummer sendet, die WEX bzw. der Kunde jeweils angibt („per Fax”),

(d) indem man einen Brief an die Anschrift sendet, die WEX bzw. der Kunde jeweils angibt;

(e) indem bestimmte Angaben in die Rechnung oder in die Zahlungsaufstellung, die der Rechnung beigefügt ist (gilt nur für eine Mitteilung von WEX an die Kunden) aufgenommen werden, oder

(f) per Telefon, wobei die Telefonnummer zu verwenden ist, die WEX bzw. der Kunde jeweils angibt („per Telefon”).

„Nicht-Treibstoff-Produkte” bezeichnet jedes Produkt, das von WEX jeweils an

den Kunden geliefert wird, und kein Treibstoff-Produkt ist.

„Parteien” bezeichnet WEX und den Kunden, und „Partei” bezeichnet einen von ihnen.

„PIN” bezeichnet die Persönliche Identifikationsnummer, die zur Verwendung mit der Karte ausgegeben wird.

„Post-paid Cards“ bezeichnet alle als Post-paid Card gekennzeichneten Karten, mit denen Transaktionen möglich sind, die nachfolgend von WEX in regelmäßigen Intervallen in Rechnung gestellt werden und gemäß dem Zahlungsziel zu zahlen sind, und „Post-paid Card” bezeichnet eine von ihnen.

„Pre-paid Cards” bezeichnet alle als Pre-paid Card gekennzeichneten Karten, mit denen Transaktionen nach Aufladung mit einem Geldbetrag möglich sind, und „Pre-paid Card” bezeichnet einen von ihnen.

„Preise” bezeichnet die Treibstoffpreise und andere Preise, die dem Kunden jeweils für Waren und Services von WEX berechnet werden.

„Schriftliche Mitteilung” hat die Bedeutungen „Mitteilen”, so wie sie in den Paragrafen (a) bis (e) dieser Definition angegeben wurden.

„Transaktion” bezeichnet jede einzelne Verwendung der Karte, um an einem Lieferort Waren zu beschaffen;

„Treibstoff-Produkte” bezeichnet alle Güteklassen von Diesel- und Benzin-Produkten und Dienstleistungen, die von WEX jeweils an den Kunden geliefert werden.

„Unzureichende Mittel“ bezeichnet den Umstand, dass der Wert der Transaktion den Betrag der Vorauszahlung auf der Pre-paid Card übersteigt.

„Verfahrensregeln für Karten” bezeichnet Verfahrensregeln oder Richtlinien für die Verwendung der Karten, die WEX jeweils mitteilt.

„Vertrag” bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Kartenformulare und die Verfahrensregeln für Karten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Kartenformulare oder der Verfahrensregeln für Karten haben die Kartenformulare Vorrang gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang gegenüber den Verfahrensregeln für Karten.

– „Vorauszahlung“ hat die ihr in Ziff. 5.3 a) zugewiesene Bedeutung.

„Waren” bezeichnet Treibstoff-Produkte, Nicht-Treibstoff-Produkte,

Einkaufseinheiten und alle sonstigen Produkte und/oder Dienstleistungen, die jeweils

gemäß diesem Vertrag gekauft werden können.

„Website” bezeichnet wexeuropeservices.com oder jede andere Website, für die WEX dem Kunden ggf. in Verbindung mit diesem Vertrag eine Zugriffsberechtigung einräumt.

„Werktag” bezeichnet jeden Tag, an dem Verrechnungsstellen in Berlin verkaufsoffen sind, mit Ausnahme von Samstagen.

„WEX” bezeichnet WEX Europe Services GmbH (Firmennummer: HRB 195297), mit der eingetragenen Adresse Unter Den Linden 21, 10117 Berlin und deren Nachfolger, Rechtsnachfolger und Bevollmächtigte, beziehungsweise irgendwelche sonstigen Tochtergesellschaften und deren Nachfolger, Rechtsnachfolger und Bevollmächtigte.

„WEX Card Centre bezieht sich auf den Kontaktpunkt für administrative Angelegenheiten in Bezug auf die Karte, da WEX eventuell von Zeit zu Zeit Kontakt aufnehmen möchte; und die Begriffe „Datenverantwortlicher, „Datenverarbeiter, „Betroffene Person, „Personenbezogene Daten, „Datenschutzverletzung und „Verarbeitung/Verarbeiten haben die gleiche Bedeutung wie in den Datenschutzgesetzen ausgeführt.

„Zahlungsverzug” hat die Bedeutung, die dem Begriff in Ziffer 5.3.(a) zugewiesen wird.

„Zahlungsziel” hat die Bedeutung, die dem Begriff in Ziffer 5.3 (a) zugewiesen wird.

„Zuschläge” bezeichnen Zuschläge, die von WEX beim Kauf von Waren erhoben werden. Details dazu sind auf der Website verfügbar.

 

3. Kartenprogramm

3.1 WEX kann dem Kunden nach freiem Ermessen eine oder mehrere Karte(n) zur Verfügung stellen oder einen Dritten veranlassen, dies zu tun. Der Kunde kann eine Karte für den Kauf bestimmter Waren, die an den Lieferorten erhältlich sind, verwenden, aber der Kunde ist nicht verpflichtet, anhand der Karte eine Mindestmenge an Waren zu kaufen. Wird eine Karte über einen bestimmten Zeitraum, den WEX festlegt, nicht verwendet, kann WEX die Karte automatisch sperren, vorbehaltlich einer Gebühr aufgrund einer derartigen Nichtaktivität.

3.2 WEX bietet über Einzelhändler eine Auswahl an Waren an, die mit einer Karte gekauft werden können. Durch die Wahl eines Kartenprogramms bestimmt der Kunde die Kategorien von Waren, die mit der Karte gekauft werden können, basierend auf dem im Rahmen des Kartenprogramms verfügbaren Angebot. WEX kann die im Rahmen des Kartenprogramms angebotene Auswahl an Waren jederzeit und ohne Ankündigung erweitern oder reduzieren. Mit der Ausgabe von Karten an den Kunden werden dem Kunden keine Rechte auf den Erhalt von Warenlieferungen übertragen.

3.3 Die Verwendung einer Karte begründet den Kauf von Waren bei WEX oder – je nach Sachlage – bei einem Einzelhändler. Das Eigentumsrecht an den und das Verlustrisiko für die Waren gehen mit Lieferung der Waren an den Kunden am Lieferort auf den Kunden über.

3.4 Karten können nur an teilnehmenden Lieferorten verwendet werden. Einzelhändler sind jedoch berechtigt, aus beliebigem Grund, wie insbesondere der Knappheit an Waren, technischer Störungen an Geräten oder mangelnder Einhaltung dieses Vertrages durch den Kunden, Karten einzubehalten und/oder es abzulehnen, Waren zu liefern, Karten zu akzeptieren oder Transaktionen zu bearbeiten. Der Kunde muss sämtliche betrieblichen Anforderungen und Bedingungen erfüllen, die ein Einzelhändler am Lieferort vorgibt. WEX kann dem Kunden Gebühren oder Zahlungen weiterbelasten, die der Einzelhändler WEX in Verbindung mit Transaktionen des Kunden in Rechnung stellt, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen vor Ort entsprechen oder die Ausrüstung des Einzelhändlers beschädigen, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß oder die Beschädigung nicht zu vertreten. Ist die Warenlieferung bereits erfolgt und akzeptiert der Einzelhändler aus irgendeinem Grund die Karte nicht, so ist der Kunde verpflichtet, mit einem anderen Zahlungsmittel den am Lieferort geltenden Kundenpreis des Einzelhändlers für die Waren zu zahlen.

3.5 Der Kunde kann die Karteninhaber zur Verwendung einer Karte bevollmächtigen und hat zu gewährleisten, dass die Karteninhaber die gemäß diesem Vertrag bestehenden Verpflichtungen des Kunden erfüllen. Der Kunde stellt sicher, dass die Karten nicht im Besitz einer Person verbleiben, die kein bevollmächtigter Karteninhaber mehr ist.

3.6 Die Karte darf nur für Käufe verwendet werden, die einem normalen Verbrauch oder einer normalen Nutzung entsprechen. Ferner darf der Kunde die Karten ausschließlich gemäß den geltenden Gesetzen verwenden.

3.7 Kunden und Karteninhaber sind nicht dazu berechtigt, sich mit der Karte an Verkaufsförderungsaktionen oder Kundentreueprogrammen von WEX zu beteiligen, es sei denn, dass dies in den Bestimmungen einer solchen Verkaufsförderungsaktion oder eines solchen Kundentreueprogramms vorgesehen ist.

3.8 WEX kann das Kartenprogramm ändern oder einstellen und/oder durch ein anderes Programm ersetzen. Ferner kann WEX die Anzahl der Einzelhändler und/oder Lieferorte, an denen die Karten verwendet werden können, ohne Ankündigung erhöhen oder reduzieren und die Art der Einzelhändler und/oder Lieferorte variieren.

3.9 Wenn der Kunde kraft dieses Vertrags eine Einkaufseinheit erwirbt, wird der Kunde:

(a) die Einkaufseinheit zusammen mit den Kraftfahrzeugdetails bei den notwendigen Dritten registrieren, die WEX dem Kunden entweder durch schriftliche Mitteilung oder durch Veröffentlichung der Information auf der Webseite mitteilt;

(b) WEX die korrekten Unterlagen und genaue Informationen, wie von WEX jeweils gefordert, zur Verfügung stellen; und

(c) für sämtliche Zahlungen, die innerhalb eines Zeitraums von 2 Werktagen über die Einkaufseinheit durchgeführt werden, nachdem WEX eine schriftliche Mitteilung erhalten hat, dass die Einkaufseinheit gestoppt werden soll, haften (immer unter der Voraussetzung, dass eine derartige Mitteilung vor 16 Uhr erteilt wurde, widrigenfalls die Meldefrist erst am nächsten Werktag beginnt).

3.10. Der Kunde stimmt zu und bestätigt, dass das Eigentum an der Einkaufseinheit stets bei WEX verbleibt, und dass er die Einkaufseinheit an WEX am Ende der vereinbarten Frist an WEX zurückgeben wird und im Falle der Zuwiderhandlung von WEX eine Gebühr für die nicht erfolgte Rückgabe erhoben wird.

4. Karten

4.1 Eigentum, Einzug, Sperrung oder Erneuerung von Karten

Karten bleiben jederzeit Eigentum von WEX. WEX kann Karten sperren oder eine Erneuerung oder Ersatz von Karten ablehnen und der Kunde hat Karten auf erste Anforderung an das WEX Kartenzentrum zurückzugeben. WEX kann nach vorheriger Mitteilung unter Beachtung von § 315 BGB Gebühren für Karten erheben.

4.2 Verwendung von Karten

Der Kunde darf die Karten ausschließlich gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages verwenden. Eine Karte darf insbesondere unter den folgenden Umständen nicht verwendet werden:

Der Kunde darf die Karten ausschließlich gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages verwenden. Eine Karte darf insbesondere unter den folgenden Umständen nicht verwendet werden:

(a) nach dem auf der Karte angegebenen Ablaufdatum;

(b) wenn der Kunde seinen Höchstkredit überschreitet;

(c) wenn die Karte gemäß den Angaben in Ziffer 4.6. als verloren oder gestohlen gemeldet wurde oder die PIN Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt ist;

(d) wenn WEX die Karte gekündigt oder gesperrt hat oder deren Rückgabe gefordert hat;

(e) bei mangelnder Einhaltung der Verfahrensregeln für Karten, falls vorhanden;

(f) wenn Zahlungsverzug besteht;

(g) von einem anderen Karteninhaber als dem, der auf der Fahrerkarte (wie in Ziffer 4.3 (a) definiert) angegeben ist, oder für ein anderes Fahrzeug als das auf einer Fahrzeugkarte aufgeführte Fahrzeug (wie in Ziffer 4.3 (a) definiert);

(h) wenn der Karteninhaber nicht den richtigen PIN-Code eingibt.

Ungeachtet von Ziffer 4.2 (a) — (e) ist der Kunde verpflichtet, sämtliche aus den einzelnen Transaktionen fälligen Beträge an WEX zu zahlen, plus sämtliche Gebühren, die aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer 4.2 erhoben werden. Ziffer 4.6 (b) bleibt unberührt.

4.3 Kartentypen

(a) Auf den Karten erscheint nach Wahl des Kunden entweder der Name des Karteninhabers („Fahrerkarte”) oder das amtliche Kennzeichen eines Fahrzeugs („Fahrzeugkarte”), und ggf. erscheinen weitere Kennzeichnungen, die der Kunde angefordert und WEX akzeptiert hat.

(b) Auf Anforderung des Kunden kann WEX nach freiem Ermessen Karten ausgeben, bei denen es sich nicht um Fahrerkarten oder Fahrzeugkarten handelt („Wild Cards” (Platzhalter)), Karten, die an einem Lieferort deponiert werden („Site Lodged Cards” (am Standort deponierte Karten)) sowie Karten mit identischer PIN, die von mehreren Karteninhabern verwendet werden können („Fleet Cards” (Flottenkarten)). Die Ausgabe der Wild Cards, Site Lodged Cards und Fleet Cards erfolgt auf alleinige Verantwortung des Kunden, und der Kunde haftet für sämtliche Transaktionen, die mit Wild Cards, Site Lodged Cards und Fleet Cards vorgenommen werden, bis diese Karten gesperrt werden, selbst wenn sie verloren, gestohlen, kopiert oder nicht fristgerecht zugegangen sind oder die PIN Dritten unrechtmäßig bekannt war. Der Kunde hält WEX auf Verlangen von sämtlichen Kosten, Ansprüchen und Forderungen schadlos, die aus oder in Verbindung mit der Verwendung von Wild Cards, Site Lodged Cards und Fleet Cards entstehen, und wird sämtliche Gebühren in Verbindung mit diesen Karten zahlen. Dasselbe gilt für Karten, die nicht als Site Lodged Cards ausgegeben werden, aber die der Kunde auf eigenen Wunsch an einem Lieferort hinterlegt.

4.4 Online- und Offline-Transaktionen

Transaktionen werden online bearbeitet, außer, wenn dies aus technischen Gründen, die die für diese Bearbeitung erforderlichen Geräte betreffen, nicht möglich ist. In einem derartigen Fall werden die Transaktionen offline bearbeitet. Online-Transaktionen werden mit der PIN bestätigt (sofern die Art der Ware und der Einzelhändler dies zulassen), Offline-Transaktionen (falls zulässig) werden mit der PIN oder durch Unterschrift des Karteninhabers auf der Quittung bestätigt. In dieser Form bestätigte Transaktionen gelten als vom Kunden akzeptiert und werden in Rechnung gestellt. Der Karteninhaber hat keinen Anspruch auf Offline-Transaktionen, der Kunde haftet weiterhin für Transaktionen, die ohne PIN durchgeführt wurden.

4.5 Sicherheitsmaßnahmen

(a) Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die sichere Verwahrung und Verwendung der Karte und der zugehörigen PIN zu gewährleisten. Ungeachtet dessen kann WEX dem Kunden jeweils konkrete Sicherheitsmaßnahmen empfehlen. Eine Karte wird zusammen mit einer PIN ausgegeben. Der Kunde darf die PIN ausschließlich dem zur Verwendung der Karte bevollmächtigten Karteninhaber bekannt geben. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die PIN nicht Dritten unrechtmäßig bekannt wird, z. B., indem die PIN vor anderen Personen als dem Karteninhaber geheim gehalten wird, die PIN niemals zusammen mit der Karte verwahrt wird und eine PIN uneinsehbar eingegeben wird.

(b) WEX kann nach eigenem Ermessen rechtlich geschützte Sicherheitslimits (wie z. B. einen Höchstwert pro Transaktion, einen Höchstwert für alle Transaktionen pro Karte über einen bestimmten Zeitraum oder eine Höchstanzahl von Transaktionen pro Karte über einen bestimmten Zeitraum) festlegen, oberhalb derer Transaktionen abgelehnt oder Karten gesperrt werden können. WEX kann diese Limits nach freiem Ermessen festlegen und jederzeit ändern. WEX kann, ohne dazu verpflichtet zu sein, Transaktionen ablehnen oder Karten sperren, die diese Sicherheitslimits überschreiten, und WEX ist nicht haftbar, wenn Karten verwendet werden, bei denen diese Sicherheitslimits überschritten werden. Auf Anfrage des Kunden kann WEX eine Karte/Karten ausgeben, die vom Sicherheitslimit ausgenommen ist/sind. Der Kunde hält WEX auf Verlangen von sämtlichen Kosten, Ansprüchen und Forderungen schadlos, die aus oder in Verbindung mit der Verwendung derartiger Karten entstehen.

(c) Der Einzelhändler kann, ohne dazu verpflichtet zu sein, den Karteninhaber dazu auffordern, sich angemessen auszuweisen, um den Nachweis zu erbringen, dass seine Identität dem Namen auf der Namenskarte entspricht. Kann der Karteninhaber diesen Nachweis nicht erbringen, kann der Einzelhändler die Transaktion ablehnen und/oder die Karte einbehalten.

4.6 Verlorene, gestohlene oder kopierte Karten und Dritten unrechtmäßig bekannt gewordene PIN

(a) Hat der Kunde Grund zu der Annahme, dass eine Karte verloren, gestohlen, kopiert oder nicht fristgerecht zugegangen ist oder dass die PIN Dritten unrechtmäßig bekannt geworden ist, muss der Kunde WEX unverzüglich, vorzugsweise über die Website oder per Telefon, E-Mail oder Fax davon Mitteilung machen. Wenn die Mitteilung mündlich erfolgte, bestätigt der Kunde dies durch eine schriftliche Mitteilung innerhalb von 2 darauf folgenden Werktagen („Bestätigung”).

(b) Der Kunde haftet für sämtliche Transaktionen, die mit einer verlorenen, gestohlenen oder kopierten Karte (einschließlich von Transaktionen mit einem Duplikat der Karte) vorgenommen wurden, in einem Zeitraum von 2 Werktagen nachdem WEX die schriftliche Mitteilung oder die Bestätigung vom Kunden, dessen Karte verloren ging oder gestohlen wurde, erhalten hat. Werden Transaktionen mit der Karte, die verloren, gestohlen oder kopiert wurde, nach 2 Werktagen durchgeführt und dabei der richtige PIN verwendet, bleibt der Kunde für diese Transaktionen haftbar, bis WEX die verlorene, gestohlene oder kopierte Karte gesperrt hat, was WEX so rasch wie vernünftigerweise möglich durchführen wird. Wird die Karte nach der Mitteilung, dass eine Karte verloren, gestohlen oder kopiert wurde, von dem Karteninhaber verwendet, bleibt der Kunde außerdem für diese Transaktionen haftbar und WEX kann dem Kunden eine angemessene Gebühr in Rechnung stellen, die zur Deckung der Kosten geeignet ist, die WEX infolge der Mitteilung des Kunden entstanden sind. Dies betrifft auch Zahlungen, die WEX als Belohnung für die Einziehung dieser Karte an Personen leistet.

(c) Der Kunde haftet für sämtliche Transaktionen, die mittels einer Karte mit einer Dritten unrechtmäßig bekannt gewordenen PIN vorgenommen wurden, bis (1) der Kunde WEX Mitteilung, wie in Ziffer 4.6 (a) oben beschrieben, davon gemacht hat; und (2) bis das WEX Kartenzentrum die betroffene Karte, bei der die oberen Ecken abgeschnitten wurden, erhalten hat.

(d) Der Kunde unterstützt WEX in angemessener Form, um den Verlust, die Kopie oder den Diebstahl einer Karte zu untersuchen und WEX bei der Wiederbeschaffung der verlorenen, gestohlenen oder kopierten Karte behilflich zu sein.

4.7 Kündigung, Rückgabe oder Ersatz von Karten

(a) Beabsichtigt der Kunde, aus beliebigem Grund eine Karte nicht mehr einzusetzen, muss er WEX dementsprechend Mitteilung machen und die Karte mit abgeschnittener Ecke an das WEX Kartenzentrum zurückgeben. Bevor die Karte beim WEX Kartenzentrum eingegangen ist, bleibt der Kunde für sämtliche Transaktionen haftbar, die mit einer gekündigten oder eingezogenen Karte vorgenommen werden.

(b) Der Kunde stellt nach dem Erhalt neuer Karten, mit denen vorhandene oder abgelaufene Karten ersetzt werden, sicher, dass die ersetzten Karten unverzüglich vernichtet werden. Der Kunde bleibt für sämtliche Transaktionen haftbar, die mit den ersetzten Karten vorgenommen werden.

4.8 WEX behält sich das Recht vor, nach vorheriger Mitteilung und unter Berücksichtigung von § 315 BGB Gebühren im Hinblick auf die Wiederausstellung und den Ersatz einer Karte zu erheben.

5. Preis, Fakturierung und Zahlung 

5.1 Preis

(a) Dem Kunden werden für den Kauf von Waren die entsprechenden Preise in Rechnung gestellt. WEX ist berechtigt, nach vorheriger Mitteilung die Preise einseitig vollständig oder teilweise zu ändern.

(b) Für Transaktionen von Waren auf Esso-Markenkarten, die außerhalb des Esso-Netzwerkes vorgenommen werden, kann WEX eine Gebühr oder einen Zuschlag auf den Preis der Waren erheben.

(c) Die Waren werden einschließlich der im Land der Lieferung erhobenen Gebühren, Steuern, Abgaben und allen sonstigen Gebühren abgerechnet. Die Umsatzsteuer wird in den Ländern, in denen dies rechtlich möglich ist, separat ausgewiesen. Steuern, Abgaben und Gebühren werden ggf. auch zu sämtlichen Bearbeitungsgebühren oder sonstigen zahlbaren Beträgen hinzugerechnet. Die Kunden sind dafür zuständig, WEX zur gegebenen Zeit etwaige Änderungen ihrer landesspezifıschen internationalen (USt.-) ID-Nummern, Adressen und Steuervertreter mitzuteilen.

(d) WEX kann dem Kunden nach freiem Ermessen für erbrachte Kundendienstleistungen oder bereitgestellte Einrichtungen eine Gebühr auferlegen; dies kann unter anderem die Anwendung einer %-Servicegebühr auf den Kauf aller Treibstoff- und Nicht-Treibstoff-Produkte beinhalten. WEX kann die Höhe der Gebühren oder die Dienstleistungen, auf die sich die Gebühren beziehen, von Zeit zu Zeit ändern.

(e) Der Gebühren können jeweils einseitig nach freiem Ermessen von WEX geändert und aktualisiert werden. Der Klarheit halber treten sämtliche Änderungen, die in Übereinstimmung mit dieser Ziffer 5.1 (e) durchgeführt wurden, mit sofortiger Wirkung in Kraft.

5.2 Fakturierung

(a) Sobald die mit der Pre-paid Card getätigten Transaktionen verarbeitet wurden, erhält der Kunde den entsprechenden Steuernachweis, basierend auf der zwischen WEX und dem Kunden vereinbarten Häufigkeit. Auf Wunsch des Kunden sendet WEX dem Kunden ein Dokument mit folgenden Angaben zu: (i) die vom Kunden gezahlten Beträge und die Daten, an denen diese Beträge bezahlt wurden; und (ii) die Daten der von WEX übermittelten Rechnungen nebst Rechnungsbetrag. Eine Rechnung wird beim Aufladen der Karte nicht ausgestellt, da diese Transaktion nicht der Umsatzsteuer unterliegt; die Umsatzsteuer wird auf Grundlage des für den Kauf der jeweiligen Waren geltenden Steuersatzes berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt.

(b) Der Einsatz elektronischer Fakturierung (falls verfügbar) bei der Nutzung von Pre-paid Cards erfordert die Anmeldung des Kunden beim E-Invoicing-Service. Falls der Kunde sich nicht beim E-Invoicing-Service anmeldet, kann WEX vom Kunden nach eigenem Ermessen eine Gebühr erheben. Im Falle von manuellen Anpassungen im Zusammenhang mit Pre-paid Cards wird der Kunde weiterhin eine Rechnung auf Papier erhalten.

(c) Sobald die mit der Post-paid Card getätigten Transaktionen verarbeitet wurden, erhält der Kunde diese in den zeitlichen Abständen in Rechnung gestellt, die zwischen WEX und dem Kunden vereinbart wurden. Bei Post-paid Cards kann WEX periodische Überprüfungen aller Kunden vornehmen und WEX behält sich das Recht vor, die Häufigkeit der Rechnungsstellung und die Zahlungsziele des Kunden nach vorheriger Mitteilung zu ändern. Eine Rechnung wird beim Aufladen der Karte nicht ausgestellt, da diese Transaktion nicht der Umsatzsteuer unterliegt; die Umsatzsteuer wird auf Grundlage des für den Kauf der jeweiligen Waren geltenden Steuersatzes berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt.

(d) Der Kunden erkennt an und ist damit einverstanden, dass WEX dem Kunden im Zusammenhang mit Post-paid Cards Rechnungen auf elektronischem Weg zur Verfügung stellen wird und WEX nicht verpflichtet ist, dem Kunden Rechnungen in Papierform zur Verfügung zu stellen. Wenn der Kunde davon abweichend die Rechnungstellung in Papierform verlangt, ist WEX berechtigt, dem Kunden hierfür eine Gebühr zu berechnen.

(e) Bei Rechnungen im Zusammenhang mit Karten erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass (i) WEX die Rechnungen elektronisch speichern oder diese von einem Drittunternehmen elektronisch speichern lassen darf, und (ii) dass sofern dies nach deutschem Recht erforderlich ist, eine vorherige Signatur zum Schutz der Integrität aller elektronischen Rechnungen der Karte verwendet wird. Der Kunde kann per E-Mail verständigt werden, wenn eine neue Rechnung online verfügbar ist. Die E-Mail-Mitteilung dient nur zu Informationszwecken. Die Zahlungsbedingungen bestimmen sich nach diesem Vertrag.

(f) Dem Kunden werden die gekauften Waren in Euro (€) in Rechnung gestellt. In Fremdwährungen getätigte Käufe werden anhand des mittleren Schlusswechselkurses der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Euro-Referenzkurse für Fremdwährungen vom Tag der Kartentransaktion plus 1,5 % in diese Währung umgerechnet. An Tagen, an denen diese Kurse nicht veröffentlicht werden, gilt der Kurs des unmittelbar vorausgehenden Geschäftstages, an dem dieser veröffentlicht wurde.

(g) WEX stellt Rechnungen oder Belastungsanzeigen, Zahlungsaufforderungen, titellose Rechnungen, Rechnungen ohne MwSt. oder andere ähnliche rechtlich angemessene Dokumente, je nach Transaktionsart, aus oder veranlasst, dass in ihrem Namen derartige Dokumente ausgestellt werden, für die Waren, die WEX oder Einzelhändler an den Kunden verkaufen. Wenn der Kunde für Waren, die Einzelhändler verkauft haben, eine MwSt.-Rechnung verlangt, sollte der Kunde, wenn WEX rechtlich nicht dazu befugt ist, eine MwSt.-Rechnung auszustellen, zum Zeitpunkt der Transaktion am Lieferort eine Rechnung anfordern. Rechnungen und Belastungsanzeigen sowie Zahlungsaufforderungen und andere ähnliche, rechtlich angemessene Dokumente werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammengefasst als „Rechnung(en)” bezeichnet.

(h) Rechnungen werden auf der Grundlage von Transaktionsdaten erstellt, die die Einzelhändler WEX übermitteln. Daher können von den Einzelhändlern übermittelte spätere Korrekturen zu einer Berichtigung der Rechnungen führen.

(i) Quittungen oder Zweitausfertigungen davon werden nicht von WEX ausgestellt und sollten erforderlichenfalls zum Zeitpunkt der Transaktion am Lieferort von dem Kunden angefordert werden.

5.3 Zahlungsziel, Zahlungsmodus und Sicherheiten

(a) Der Kunde muss die Pre-paid Cards aufladen, bevor er sie für eine Transaktion verwenden kann, indem er die erforderlichen Gelder im Voraus an WEX bezahlt (“Vorauszahlung”). Der Kunde stellt jederzeit sicher, dass die Karte über ausreichende Mittel verfügt, um eine Transaktion durchzuführen. Liegen Unzureichende Mittel vor, hat der Kunde die Differenz unverzüglich an WEX zu zahlen. Unbeschadet des Vorstehenden und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Karten nur gegen Vorauszahlung verwendet werden können, werden die dem Kunden zugesandten Rechnungen mit der Bestätigung ausgestellt, dass der jeweilige Betrag bezahlt wurde.

(b) Rechnungen im Zusammenhang mit Post-paid Cards sind an dem auf dieser Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin zahlbar („Zahlungsziel”). Die Zahlungsansprüche dürfen nicht in ein Kontokorrent eingestellt werden. Der Kunde hat die Rechnungen ohne Skonto, Abzug oder Aufrechnung zu zahlen, sodass der volle Betrag in der auf der Rechnung angegebenen Währung bis zum Zahlungsziel auf dem von WEX benannten Bankkonto gutgeschrieben wird. Wird dies nicht eingehalten, entsteht „Zahlungsverzug”.

(c) Vorauszahlungen können bei Pre-paid Cards per Debitarte, Kreditkarte, Banküberweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren erfolgen. Sofern mit WEX nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen im Rahmen der Nutzung der Post-paid Card per SEPA-Lastschriftverfahren zu leisten. Für einen anderen Zahlungsmodus als das SEPA-Lastschriftverfahren bei Post-paid Cards kann WEX eine Gebühr einheben. Wählt der Kunde im Zusammenhang mit Post-paid Cards die SEPA-Lastschrift als Zahlungsmittel oder wird im Zusammenhang mit Post-Paid Cards nichts anderes vereinbart als die Zahlung mittels SEPA-Lastschrift, erteilt der Kunde WEX ein SEPA-Lastschriftmandat in einer für WEX akzeptablen Form und stellt sicher, dass während der Laufzeit dieses Vertrages stets ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorhanden ist. Löst die Bank des Kunden eine Abbuchung von WEX nicht ein, zahlt der Kunde unverzüglich einen Betrag in Höhe dieser nicht eingelösten Abbuchung an WEX. Bei nicht eingelösten oder gescheiterten Abbuchungen ist WEX berechtigt, eine Verwaltungsgebühr zuzüglich sämtlicher Bankgebühren, die für WEX dadurch entstanden, zu berechnen. Der Kunde teilt WEX Änderungen seiner Bankdaten rechtzeitig mit, um Zahlungsverzug zu vermeiden.

(d) WEX ist im Zusammenhang mit Post-paid Cards nach eigenem Ermessen jederzeit berechtigt, den Zahlungsmodus oder das Zahlungsziel zu ändern und einen dem Kunden ggf. eingeräumten Höchstkredit zu ändern oder zu streichen. Falls der Höchstkredit entzogen wird, werden ungeachtet weiterer Ansprüche, die WEX zur Verfügung stehen, sämtliche zu dem betreffenden Zeitpunkt geschuldeten und fälligen Beträge – unabhängig davon, aus welchem Grund sie geschuldet werden und ob sie bereits in Rechnung gestellt wurden oder nicht – unverzüglich zahlbar. Nach Ausgleich erfolgen künftige Verkäufe von WEX an den Kunden nach Wahl von WEX per Vorkasse oder müssen vollständig durch eine Sicherheit nach Maßgabe von Ziffer 5.3(d) gedeckt sein.

(e) Der Kunde bringt WEX eine Sicherheit in der Höhe, Art, und Form und von dem Bürgen bei, die bzw. den WEX jeweils nach freiem Ermessen vorgibt, und er erhält diese aufrecht. WEX kann den Kunden auffordern, den durch die Sicherheit gedeckten Betrag zu erhöhen oder eine zusätzliche Sicherheit zu stellen, wenn WEX nach freiem Ermessen der Auffassung ist, dass dies notwendig ist, um die laufenden oder künftigen Zahlungen des Kunden an WEX sicherzustellen. Der Kunde verlängert ablaufende Sicherheiten spätestens an dem Datum, das dem Ablaufdatum der Sicherheit entspricht, abzüglich der Anzahl der Tage, die dem zu dem betreffenden Zeitpunkt gültigen Zahlungsziel entsprechen. Versäumt ein Kunde, dies zu tun, ist WEX zur Sperrung der Karten berechtigt. Wenn eine Haftungsübernahmeerklärung der Muttergesellschaft vorliegt und die Muttergesellschaft, die die Haftungsübernahmeerklärung gegeben hat, infolge einer Änderung der Beteiligungsstruktur bei den Konzerngesellschaften des Kunden nicht mehr Muttergesellschaft des Kunden ist, hat der Kunde unverzüglich eine andere für WEX akzeptable Sicherheit zu leisten, bis die Muttergesellschaft, die die Haftungsübernahmeerklärung gegeben hat, bestätigt, dass die Sicherheit weiterhin rechtswirksam ist. Das Versäumnis, stets angemessene Sicherheiten beizubringen oder aufrechtzuerhalten, hat unverzüglich zur Folge, dass sämtliche Beträge, die der Kunde WEX schuldet (unabhängig davon, ob sie bereits in Rechnung gestellt wurden oder nicht) für Abrechnungen jeder Art unverzüglich und automatisch zur Zahlung fällig werden. Der Kunde stellt sicher, dass WEX die Möglichkeit hat, die Sicherheit bis mindestens 6 (sechs) Monate nach Beendigung dieses Vertrages in Anspruch zu nehmen.

(f) Strittige Rechnungen hat der Kunde im Falle von Post-paid Cards am Fälligkeitstermin vollständig zu bezahlen. Wenn die Parteien im Zusammenhang mit einer Pre-paid Card oder einer Post-paid Card vereinbaren, dass diese Rechnung um einen bestimmten Betrag berichtigt werden muss, stellt WEX unverzüglich eine Gutschrift aus und zahlt diesen Betrag zurück oder verrechnet ihn mit Beträgen, die der Kunde WEX schuldet. Um Zweifel zu vermeiden, muss jeder Widerspruch in Bezug auf eine Rechnung vom Kunden innerhalb von 28 Tagen ab dem Rechnungsdatum vorgebracht werden.

(g) WEX und ihre Konzerngesellschaften können bei Post-paid Cards jederzeit, ohne dies dem Kunden anzukündigen oder von ihm einzufordern, sämtliche Beträge, die WEX und/oder einzelne Konzerngesellschaften dem Kunden oder einzelnen Konzerngesellschaften des Kunden schulden, mit sämtlichen Beträgen verrechnen und gegen sie aufrechnen, die der Kunde oder einzelne Konzerngesellschaften des Kunden WEX und/oder ihren Konzerngesellschaften schulden. Der Kunde darf von ihm zahlbare Beträge nicht einbehalten oder mit von WEX zahlbaren Beträgen verrechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

(h) Jegliche fälligen Forderungen, die WEX im Zusammenhang mit Pre-paid Cards gegen den Kunden zustehen, gegen das gesamte sich aus den Vorauszahlungen des Kunden ergebende Guthaben auf dem Konto des Kunden aufrechnet. Dies gilt unabhängig davon, ob die Forderung, mit der aufgerechnet werden soll, aus dieser Vereinbarung folgt oder nicht und schließt für den Fall, dass der Kunde auch über ein Standard-Esso-Card-Konto verfügt, solche Forderungen ein, die sich aus Zahlungsrückständen bzgl. Post-paid Card Konten ergeben. Der Kunde ist damit eiverstanden, dass WEX jegliche Forderungen, die WEX gegen den Kunden zustehen, durch Aufrechnung mit dem sich aus den Vorauszahlungen ergebende Guthaben auf dem Konto des Kunden erfüllt. Dies gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Forderung aus dieser Vereinbarung folgt oder nicht (einschließlich, solcher Forderungen, in denen der Kunde auch über ein Post-paid Card Konto verfügt, eines nicht bezahlten Guthabens, das WEX aus diesem Konto zusteht).

5.4 Zahlungsverzug des Kunden

(a) Ein Zahlungsverzug des Kunden bewirkt, dass sämtliche Beträge, die der Kunde WEX schuldet (unabhängig davon, ob sie bereits in Rechnung gestellt wurden oder nicht) für Abrechnungen jeder Art unverzüglich und automatisch zur Zahlung fällig werden. Zahlungsverzug bei Pre-paid Cards ist auch bei Vorliegen Unzureichender Mittel gegeben. Dies gilt unbeschadet des Rechts von WEX, automatisch und ohne vorherige Mitteilung Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Für Pre-paid Cards berechnen sich die Zinsen ab dem Zeitpunkt zu dem die Transaktion durchgeführt wurde, aufgrund der Unzureichende Mittel vorlagen.

(b) Der Kunde haftet für sämtliche Kosten, Gebühren und sonstigen Verbindlichkeiten, die WEX infolge des Zahlungsverzugs entstehen, es sei denn, der Kunde hat den Zahlungsverzug nicht zu vertreten. WEX ist berechtigt, zusätzlich zu allen anderen fälligen Beträgen sämtliche Inkassokosten, einschließlich Anwaltskosten, in dem gesetzlich zulässigen Umfang in Rechnung zu stellen. Für Zahlungen, die nicht am Fälligkeitstermin geleistet werden, behält sich WEX das Recht vor, eine Gebühr zu erheben, hinsichtlich dieses Zahlungsverzugs.

(c) Sämtliche Zahlungen des Kunden und sämtliche Gutschriften oder Erstattungen für den Kunden werden wie folgt auf Zahlungen angerechnet: (1) auf fällige Zinsen; (2) auf unbesicherte Teile der Forderung; (3) auf besicherte Teile der Forderung und schließlich (4) auf sonstige Verbindlichkeiten gegenüber WEX.

(d) WEX kann, ohne dies vorher mitzuteilen oder zu beantragen, die Sicherheit ganz oder teilweise verwenden, um Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen des Kunden gegenüber WEX, einschließlich Verbindlichkeiten, die aus Käufen im Rahmen dieses Vertrags oder aus anderen, zwischen dem Kunden und WEX über die Nutzung von Karten geschlossenen Verträgen entstehen, ganz oder teilweise zu verrechnen bzw. zu erfüllen.

(e) Dem Kunden ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass die an WEX geleisteten Vorauszahlungen auf Pre-paid Cards nicht verzinst werden. Der Kunde verzichtet hinsichtlich seiner Vorauszahlungen ausdrücklich auf etwaige Zinsansprüche aufgrund von Vorauszahlungen.

(f) Wurde eine Barsicherheit bei Post-paid Cards geleistet, kann diese Sicherheit nach freiem Ermessen von WEX als Zahlung für Transaktionen verwendet werden.

(g) Bei Zahlungsverzug, bei nicht vorhandener angemessener Sicherheit, bei Überschreitung des Höchstkredits oder wenn WEX nach eigenem Ermessen bestimmt, dass objektive Gründe für die Schlussfolgerung vorliegen, dass die finanzielle Lage des Kunden beeinträchtigt oder nicht zufriedenstellend ist, kann WEX die Karten des Kunden ohne vorherige Ankündigung sperren oder kündigen.

(h) Im Fall eines Zahlungsverzugs behält sich WEX das Recht vor, eine Gebühr für alle Transaktionen in einem Zeitraum von 3 Monaten, direkt nach dem aufgetretenen Zahlungsverzug, zu berechnen.

(i) WEX behält sich das Recht vor, diesen Vertrag zu kündigen, die Karten zu sperren oder eine Gebühr einzuheben, wenn der Kreditrahmen im Falle von Post-paid Cards des Kunden überschritten wird.

(j) Wenn das Kundenkonto aus irgendeinem Grund gesperrt und darauffolgend wieder reaktiviert wird, übernimmt der Kunde eine Gebühr für jedes derartige Reaktivierungsansuchen. WEX akzeptiert keine Haftung für Konten, die nicht reaktiviert wurden.

(k) WEX (oder ihre Bevollmächtigten oder Vertreter) können Kreditprüfungen beim Kunden durchführen. Der Kunde erteilt hiermit seine Zustimmung, dass WEX (oder ihre Bevollmächtigten oder Vertreter) derartige Prüfungen durchführen darf. Der Kunde bestätigt hiermit, dass die Kreditprüfungen beinhalten können, dass Informationen über den Kunden an lizenzierte Wirtschaftsauskunfteien oder Dritte weitergeleitet werden, und stimmt dem zu. Gelegentlich kann WEX die aufgrund der Kreditprüfungen zur Verfügung gestellten Informationen verwenden, um den Kunden jeweils über ein anderes von WEX oder einem Dritten angebotenes Produkt zu informieren.

(l) WEX kann periodische Risikoanalysen von Kunden durchführen, die von der Branche anerkannte Management-Tools für das Gefährdungspotenzial und/oder allgemeine Marketinginformationen verwenden. Falls aufgrund einer derartigen Risikoanalyse das Gefährdungspotenzial des Kunden ein bestimmtes Ausmaß des Gefährdungspotenzials, das von WEX nach eigenem Ermessen festgelegt wird, erreicht, kann eine risikobasierte Gebühr für alle Käufe von Treibstoff-Produkten erhoben werden, so lange wie das Ausmaß des Gefährdungspotenzials erhöht ist, bis das ursprüngliche Gefährdungspotenzial wieder erreicht wird.

 

6. Daten und Datenschutz

6.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle an WEX übermittelten Daten (einschließlich Name, Rechtsform, Anschrift, E-Mail-Adresse, Schlüsselpersonal, Bankdaten) korrekt sind und dass er WEX Änderungen sofort schriftlich mitteilt. Der Kunde legt auf Anforderung einen vollständigen und korrekten Abschluss (falls verfügbar, den letzten geprüften Abschluss) und zugehörige Informationen rechtzeitig vor, um WEX bei dem Bewertungsverfahren für die Finanzlage zu unterstützen.

6.2 WEX haftet gegenüber dem Kunden nicht im Hinblick auf fehlerhafte Rechnungen, Unterlagen oder Meldungen von Kartentransaktionen, die daraus resultieren, dass ein Kunde, Karteninhaber oder Einzelhändler fehlerhafte Daten vorgelegt hat. Sämtliche Gelder, die der Kunde WEX schuldet, werden sofort zur Zahlung fällig, wenn WEX feststellt, dass die Daten, die der Kunde WEX vorgelegt hat, im Wesentlichen fehlerhaft sind.

6.3 Gemäß Abschnitt 6.4 ist WEX jederzeit berechtigt, relevante Informationen über den Kunden, seine Karteninhaber oder seine Transaktionen gegenüber Dritten vorzulegen, wenn WEX dies für erforderlich hält, um diese Vereinbarung auszuführen. Der Kunde hat die in dieser Vereinbarung enthaltenen oder daraus abgeleiteten Informationen vertraulich zu behandeln.

6.4 Verarbeitung personenbezogener Daten

(a) In Bezug auf personenbezogene Daten, die WEX im Rahmen dieses Vertrags im Namen des Kunden verarbeitet, ist der Kunde der Datenverantwortliche und WEX der Datenverarbeiter und in derartigen Fällen:

(i) Wird WEX die personenbezogenen Daten ausschließlich entsprechend der dokumentierten Anleitung des Kunden und zum Zwecke der Verfügungsstellung der diesen Vertrag betreffenden Waren und/oder Dienstleistungen verarbeiten;

(ii) WEX wird alle in Artikel 32 der DSGVO geforderten Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten;

(iii) WEX wird alle vernünftige Schritte zu unternehmen, um die Vertrauenswürdigkeit aller Mitarbeiter, die unter Umständen Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben könnten, sowie die vertrauliche Behandlung dieser personenbezogenen Daten durch diese Mitarbeiter zu gewährleisten;

(iv) WEX wird den Kunden über jedwede Mitteilung einer betroffenen Person in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten unverzüglich und mindestens innerhalb von fünf (5) Werktagen in Kenntnis setzen, bzw. über jedwede andere Mitteilung (einschließlich der Mitteilung einer Aufsichtsbehörde), über die WEX in Kenntnis gesetzt wurde und die sich auf die Pflichten einer Partei in Bezug auf personenbezogene Daten durch die Datenschutzgesetze bezieht;

(v) WEX wird den Kunden unverzüglich über etwaige Datenschutzverletzungen in Kenntnis setzen;

(vi) WEX wird dem Kunden auf Anfrage geschäftlich angemessene Unterstützung in Bezug auf (A) jeglichegemäß Klausel 6.4(iv) erhaltene Mitteilungen; und (B) etwaige Datenschutzverletzungen zur Verfügung stellen, einschließlich angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen;

(vii) Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist einverstanden, dass WEX allgemein befugt ist, Dritte mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beauftragen („Unter-Datenverarbeiter“), vorbehaltlich der Benachrichtigung des Kunden über Unter-Datenverarbeiter von WEX und der Einhaltung der sonstigen Bedingungen, die in Artikel 28 (2) und (4) der DSGVO dargelegt sind;

(viii) Der Kunde erkennt hiermit an und stimmt zu, dass die personenbezogenen Daten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes oder des Landes, in dem der Kunde ansässig ist, übermittelt oder gespeichert werden können, damit WEX den Verpflichtungen dieser Vereinbarung nachkommen kann. WEX wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Daten gemäß der Datenschutzgesetze verarbeitet werden;

(ix) WEX wird dem Kunden auf Nachfrage und bei Kostenübernahme durch den Kunden sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, die zum Nachweis der Einhaltung der Klausel 6.4 und des Artikels 28 der DSGVO erforderlich sind, und dem Kunden auf schriftliche Anfrage eine Kopie der zu dem Zeitpunkt aktuellen Prüfungen durch und Zertifikate von Drittparteien sowie entsprechende Zusammenfassungen zur Verfügung stellen; und

(x) WEX wird die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Kündigung oder Auslaufen dieses Vertrags beendigen und diese personenbezogenen Daten auf Anfrage des Kunden entweder dem Kunden zurückgeben oder die personenbezogenen Daten sicher löschen.

6.5 Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich zu, die Anforderungen der Datenschutzgesetze zu erfüllen und garantiert, dass alle betroffenen Personen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß dieser Vereinbarung durch WEX informiert wurden, und der Kunde sichert zu, dass er alle erforderlichen Zustimmungen von Karteninhabern zur Verarbeitung ihrer Daten durch WEX, Händler oder von WEX benannte Dritte in Übereinstimmung mit dieser Klausel 6 vor der Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingeholt hat oder einholen wird. Der Kunde wird sicherstellen, die Berechtigung zur Übergabe der relevanten personenbezogenen Daten an WEX einzuholen, damit WEX die personenbezogenen Daten entsprechend dieser Vereinbarung und den Datenschutzgesetzen im Namen des Kunden verarbeiten und weiterleiten kann.

6.6 Der folgenden Tabelle sind die Aktivitäten in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die WEX im Namen des Kunden durchführt, zu entnehmen:-

Gegenstand und Dauer der Verarbeitung Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen entsprechend dieser Vereinbarung und für die Dauer der Gültigkeit dieser Vereinbarung.
Art und Zweck der Verarbeitung Verarbeitung zur Bereitstellung der Waren und zugehörigen Dienstleistungen wie in dieser Vereinbarung beschrieben.
Art der personenbezogenen Daten Namen, Anschriften, Telefonnummern, Ausweisdokumentennummern, Passnummern, Führerscheinnummern, Geburtsdaten, Berufsbezeichnungen, E-Mail-Adressen, Bankverbindungen
Kategorien betroffener Personen Mitarbeiter und Fahrer des Kunden, Einzelunternehmer und die Karteninhaber des Kunden

 

7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Dieser Vertrag tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem der Kunde oder der Karteninhaber eine Karte erstmals verwendet, und wird auf unbefristete Dauer geschlossen. Jede der beiden Parteien kann diesen Vertrag zu einem beliebigen Zeitpunkt kündigen, indem sie der jeweils anderen Partei durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier (4) Wochen kündigt.

7.2 Ungeachtet weiterer Rechtsmittel, die WEX zur Verfügung stehen, kann WEX diesen Vertrag unter den folgenden Umständen per Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung außerordentlich aus wichtigem Grunde kündigen:

(a) Es besteht ein Zahlungsverzug des Kunden.

(b) Der Kunde überschreitet im Falle von Post-paid Cards seinen Höchstkredit.

(c) Der Kunde bringt keine angemessene Sicherheit bei bzw. erhält sie nicht aufrecht.

(d) Es besteht ein begründeter Verdacht auf Betrug oder Missbrauch der Karte(n) des Kunden durch den Kunden oder den Karteninhaber, oder dieser Betrug oder Missbrauch wurde nachgewiesen.

(e) Der Kunde, bei dem es sich um eine natürliche Person handelt, stirbt.

(f) WEX führt über den Kunden eine Bonitätsprüfung oder eine Bonitätseinstufung gemäß Ziff. 5.4 (h) durch bzw. holt diese ein, die zeigt, dass objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die finanzielle Situation des Kunden beeinträchtigt oder unzureichend ist oder wahrscheinlich werden wird und die Erfüllung der Zahlungsansprüche gefährdet ist.

(g) Der Kunde begeht eine erhebliche Vertragsverletzung im Hinblick auf eine (andere) Bestimmung dieses Vertrages, oder

(h) Der Kunde überträgt diesen Vertrag ohne Zustimmung von WEX, oder wenn sich die Beherrschungsverhältnisse des Kunden ändern.

7.3 Wird dieser Vertrag gekündigt, gleich, aus welchem Grund, wird der gesamte offene Saldo auf dem Konto des Kunden (unabhängig davon, ob bereits in Rechnung gestellt oder nicht) unverzüglich vollständig zur Zahlung an WEX fällig. Bei Kündigung dieses Vertrages endet das Recht des Kunden, die Karten zu verwenden, und der Zugriff des Kunden auf die Website kann gesperrt oder eingeschränkt werden. Dies gilt unbeschadet der Haftung des Kunden für die Verwendung der Karten nach der Kündigung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem WEX diese Karten zurückerhalten hat, sowie unbeschadet der Rechte von WEX, die am Datum dieser Kündigung zu den Bedingungen, die vor der Kündigung des Vertrages galten, bereits entstanden sind. Sicherheiten bleiben in Kraft, bis die letzte gemäß diesem Vertrag geschuldete Zahlung bei WEX eingegangen ist.

 

8. Haftung

8.1 WEX übernimmt außer in Bezug auf das Eigentum an den
gelieferten Waren keine stillschweigende oder ausdrückliche Gewährleistung für die Waren, die dem Kunden geliefert wurden. WEX ist nicht haftbar für Verluste oder Schäden, die dem Kunden oder dem Karteninhaber in Verbindung mit Waren entstehen, es sei denn, dass eine solche Haftung in rechtlicher Hinsicht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann. WEX ist nicht verantwortlich für einen Ausfall der Kartenverarbeitung beim Einzelhändler oder eine Weigerung des Einzelhändlers, Karten zu akzeptieren. Für den Verkauf von Waren durch Einzelhändler sind allein diese Einzelhändler verantwortlich und der Kunde muss Forderungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren direkt bei diesen Einzelhändlern geltend machen.

8.2 Im Rahmen dieses Vertrags ist die Haftung von WEX für Forderungen in Verbindung mit Waren, die mit einer Karte gekauft wurden, auf den Kaufpreis dieser Waren beschränkt.

8.3 WEX ist nicht haftbar für entgangene Gewinne, Umsatzeinbußen oder entgangene Gelegenheiten oder Folgeschäden oder indirekte Verluste oder Schäden die dem Kunden oder Karteninhaber infolge einer Forderung entstehen.

8.4 Der Kunde oder Karteninhaber verzichtet auf etwaige Ansprüche, wenn er diese nicht innerhalb von zehn (10) Kalendertagen ab dem Datum des Ereignisses, das den Anspruch ausgelöst hat, per Einschreiben stellt.

8.5 Der Kunde stellt WEX sowie deren leitende Angestellte, Mitarbeiter und Vertreter von der Haftung für jegliche Verluste, die durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder der Karteninhaber verursacht werden oder sich daraus ergeben, frei.

8.6 Mit keiner Bestimmung in diesem Vertrag ist beabsichtigt, die Haftung von WEX für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden oder für Forderungen im Zusammenhang mit der Produkthaftung von WEX zu beschränken oder auszuschließen.

 

9. Höhere Gewalt
WEX haftet nicht für die mangelnde Erfüllung dieses Vertrages oder für einen Verzug bei der Erfüllung dieses Vertrages, wenn diese aus oder in Verbindung mit einem Ereignis entstehen, das WEX nicht unmittelbar zu vertreten hat, wie insbesondere der folgenden Ereignisse:

(a) Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, arbeitsrechtliche Streitigkeiten jeglicher Art, teilweise oder vollständige Arbeitsniederlegung (unabhängig davon, ob die vorstehend genannten Punkte rechtmäßig sind oder die eigenen Mitarbeiter von WEX oder andere betreffen);

(b) Krieg, Feindseligkeiten, terroristische Akte oder örtliche, landesweite oder internationale Notlagen;

(c) höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmung, Pandemien;

(d) das Unvermögen, Energie, Betriebsmittel, Ausrüstung, Transportmittel, das gemäß diesem Vertrag zu liefernde Produkt oder den Rohstoff zu beschaffen, aus dem das Produkt direkt oder indirekt entwickelt wird;

(e) technische Probleme, Störungen oder Unfälle in Verbindung mit Betrieben,
Maschinen, Einrichtungen, Lieferorten, Transportausrüstung,
Kommunikationssystemen, Computer-Hardware oder -Systemen oder anderen Geräten wie z. B. Kartenlesegeräten;

(f) sämtliche Transporthindernisse;

(g) WEX’s Kraftstoffbestände sinken unter ein Niveau ab, das WEX nach freiem Ermessen für notwendig hält;

(h) gutgläubige Beachtung von Vorschriften, Anordnungen oder Anfragen oder Eingriffen oder auferlegten Beschränkungen einer internationalen, nationalen oder kommunalen Hafenbehörde oder sonstigen Behörde bzw. von Personen, die diese Behörde angeblich vertreten (unabhängig davon, ob sich dies letztlich als wirksam oder unwirksam erweist).

 

10. Allgemeines

10.1 Mit der Unterzeichnung oder dem Einsatz der Karte werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

10.2 WEX kann Bestimmungen dieses Vertrages einseitig ändern, soweit dies erforderlich ist aufgrund von Umständen wie (aber nicht beschränkt auf) Änderungen der Gesetzeslage, der Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten. WEX wird den Kunden über die neuen Bedingungen vier Wochen vor deren Geltung schriftlich benachrichtigen. Sofern der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der vorgenannten Frist widerspricht, gilt dies als Annahme der geänderten Bedingungen durch den Kunden.

10.3 WEX kann nach freiem Ermessen und ohne Ankündigung Vertreter oder Auftragnehmer für die Aushandlung und/oder Ausfertigung dieses Vertrages bestellen, und der Kunde bestätigt hiermit ausdrücklich, einer derartigen Bestellung zuzustimmen.

10.4 Wenn der Kunde aus zwei oder mehr Personen besteht, sind ihre gemäß diesem Vertrag bestehenden Verpflichtungen gesamtschuldnerische Verpflichtungen.

10.5 Jede der beiden Parteien wendet angemessene Sorgfalt an, um Handlungen oder Bedingungen zu vermeiden, die ggf. zu einem Interessenkonflikt mit denen der jeweils anderen Partei führen. Diese Verpflichtung findet auf die Tätigkeiten der Mitarbeiter und Vertreter jeder Partei im Rahmen der Beziehung zu den Mitarbeitern und Familien der jeweils anderen Partei, ihrer Vertreter, Verkäufer, Zulieferer sowie im Rahmen der Beziehung zu Dritten Anwendung. Die Erfüllung dieser Anforderung durch eine Partei umfasst insbesondere die Einführung von Sicherheitsmaßnahmen, um zu verhindern, dass die Mitarbeiter oder Vertreter dieser Partei größere Geschenke, Bewirtung, Zahlungen, Darlehen oder sonstige Entgelte machen, erhalten, zur Verfügung stellen bzw. anbieten, und zwar zu dem Zweck, Einzelpersonen dahingehend zu beeinflussen, dass sie entgegen den Interessen der jeweils anderen Partei handeln. Jede der beiden Parteien hat die Identität ihrer Vertreter oder Mitarbeiter umgehend mitzuteilen, von denen in irgendeiner Form bekannt ist, dass sie an den Geschäften der jeweils anderen Partei oder an deren Finanzierung in erheblicher Weise interessiert sind.

10.6 Die Rechte und Ansprüche von WEX gegen den Kunden im Rahmen dieses Vertrages verstehen sich nicht als ausschließlich. Anderweitige WEX zustehende Rechte und Ansprüche bleiben unberührt. Übt WEX ein oder mehrere Rechte oder Ansprüche aus oder beginnt mit deren Ausübung, so schließt dies nicht aus, dass WEX gleichzeitig oder später weitere Rechte bzw. Ansprüche ausübt. Die Rechte von WEX überdauern grundsätzlich die Kündigung des Vertrages. Schiebt WEX die Ausübung eines Rechts, eines Anspruchs einer Befugnis oder eines Vorrechts von WEX auf oder unterlässt deren Ausübung, so wirkt dies nicht als Verzicht darauf.

10.7 Die einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages bestehen unabhängig voneinander und sind trennbar; falls eine Bestimmung sich als ungültig oder rechtlich nicht durchsetzbar erweist, beeinträchtigt dies nicht die Auslegung oder Wirkung anderer Bestimmungen dieses Vertrages.

10.8 Dieser Vertrag stellt die gesamte Übereinkunft zwischen WEX und dem Kunden über die Verwendung der Karten dar und ersetzt sämtliche anderen Vereinbarungen und Übereinkünfte (unabhängig davon, ob in schriftlicher oder mündlicher Form) über die Verwendung der Karten. Sämtliche Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf diesen Vertrag keine Anwendung.

10.9 Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Überschriften dienen ausschließlich der Vereinfachung der Bezugnahme und wirken sich auf deren Auslegung nicht aus.

10.10 Ungeachtet anderer Bestimmungen dieses Vertrages oder anderer Dokumente gilt, dass weder dieser Vertrag noch andere Dokumente eine Vereinbarung von WEX begründen, Handlungen zu vollziehen oder zu unterlassen, die zu den Gesetzen oder Vorschriften der USA im Widerspruch stehen, nach diesen Gesetzen und Vorschriften bestraft werden oder deren Vollzug gemäß diesen Gesetzen und Vorschriften untersagt ist.

10.11 Dieser Vertrag und die Lieferung von Waren, die in Verbindung mit der Verwendung der Karte erfolgt, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss der Grundsätze des internationalen Privatrechts), und der Kunde unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Hamburger Gerichte. Das Übereinkommen der Vereinigten Nationen über den internationalen Warenkauf von 1980 („CISG”) findet keine Anwendung.

10.12 Bei Transaktionen, die an Lieferorten stattfinden, die nicht im Gebiet der WEX-Gesellschaft liegen, die die primäre Beziehung zum Kunden hat (Außergebietliche Transaktionen), wird eine Konzerngesellschaft die Rolle von WEX in Bezug auf den Verkauf von Waren und die Fakturierung gemäß diesem Vertrag einnehmen. Bei Erstellung dieses Vertrages ist diese Konzerngesellschaft Retail Petroleum Services Limited, dies kann jedoch gegebenenfalls und im alleinigen Ermessen von WEX geändert werden.
Die Verwendung einer Karte für außergebietliche Transaktionen stellt einen Kauf von Waren von der Konzerngesellschaft bzw. vom Einzelhändler dar. Eigentum an der Ware und Verlustrisiko gehen bei Warenübernahme am Lieferort auf den Kunden über. Rechnungen für diese Lieferungen werden gemäß den in Absatz 5 dargelegten Bedingungen ausgestellt.

 

11. Landesspezifische Bestimmungen
In Großbritannien dürfen Karten nur dann verwendet werden, wenn sie dem Einzelhändler vor dem Kauf der Waren gezeigt werden.

 

12. Geistiges Eigentum
WEX bzw. dessen Lizenzgeber behalten sich sämtliche Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf die Webseite, die Software und andere Materialien wie Analysen, Designs, Unterlagen, Berichte, Preisangebote und Vorbereitungsunterlagen vor, sofern dies nicht schriftlich anderweitig vereinbart wird.

 

13. E-Business
WEX behält sich das Recht zur Vornahme prozeduraler und technischer Änderungen und/oder Verbesserungen an den E-Business-Systemen vor.

Subject matter and duration of Processing Processing of Personal Data to support the provision of Goods and associated services as provided under this Agreement, for the duration of the term of this Agreement.
Nature and purpose of Processing Processing for the provision of the Goods and associated Services as described in this Agreement.
Type of Personal Data Names, physical addresses, telephone numbers, national IDs, passport numbers, drivers’ license numbers, birth dates, job titles, email addresses, bank account information
Categories of Data Subject Customer Employees and Drivers, Sole Traders and Customer’s Cardholders

7. Duration and Termination

7.1 This Agreement will take effect upon the first use by Customer or Cardholder of a Card and it is concluded for an indefinite duration. Either Party may terminate this Agreement at any time by giving to the other not less than four (4) weeks’ Notification in Writing.

7.2 Notwithstanding any other remedies available to WEX, this Agreement may be terminated by WEX with immediate effect by Notification to Customer in the following circumstances:

(a) if there is Late Payment by Customer;

(b) if Customer exceeds its Credit Limit;

(c) if Customer fails to provide or maintain adequate security;

(d) if there is a suspicion of fraud or abuse of Customer’s Card(s) or such fraud or abuse has been established;

(e) if Customer (being an individual) dies or is unable to pay its debts within the meaning of Section 268 of the Insolvency Act 1986 (“IA 1986”) or (being a company) if a liquidator (other than for the purpose of amalgamation or reconstruction), administrative receiver, administrator or receiver is appointed in respect of the whole or any part of Customer’s assets or business or Customer enters into an arrangement or composition with its creditors, or if it becomes unable to pay its debts within the meaning of Section 123 of the IA 1986, or analogous provision in any other jurisdiction or if Customer suffers any distress or execution to be levied upon any of his goods or premises or any equipment at his premises or other circumstances arise which would entitle the Court or a creditor to appoint a receiver, administrative receiver or administrator or to make a winding up order in relation to Customer;

(f) if WEX performs and/or obtains a credit review or rating for Customer (which Customer hereby agrees WEX may carry out and/or obtain from time to time) which, in the sole opinion of WEX, is unsatisfactory;

(g) if WEX in its sole discretion determines that there are objective reasons to conclude that the financial status of Customer has become or is likely to become impaired or unsatisfactory;

(h) if Customer is in material breach of any (other) term of this Agreement; or

(i) if Customer assigns this Agreement without WEX’s consent or if there is a change in control of Customer.

7.3 If Notification of termination of this Agreement is given for whatever reason, the total outstanding balance of Customer’s account (whether invoiced or not) shall become immediately due and payable in full to WEX. At the termination of this Agreement the right of Customer to use Cards shall cease, and Customer’s access to the Website may be stopped or restricted. This is without prejudice to Customer’s liability for use of Cards after termination until the moment where such Cards have been received back by WEX or to the rights of WEX already accrued at the date of such termination at the conditions that were valid before the termination of this Agreement. Securities shall remain in force until the last payment due under this Agreement has been received by WEX.

8. Exclusion and Limitation

8.1 WEX gives no warranty, express or implied, in relation to any Goods supplied to Customer other than relating to the title of the Goods supplied. WEX shall not be liable for any loss or damage suffered by Customer or the Cardholder in connection with any Goods save to the extent that such liability cannot by law be limited or excluded. WEX shall not be liable for any failure of Retailer to process Cards or for any refusal by Retailer to accept Cards. The sale of Goods by Retailers takes place under the exclusive responsibility of such Retailers and Customer must lodge any claim relating to the sale of Goods directly with such Retailers.

8.2 WEX’s liability under this Agreement for any claims relating to Goods purchased with a Card is limited to the purchase price of such Goods.

8.3 WEX is not liable for any loss of profits, loss of revenue or loss of opportunity or any consequential or indirect loss or damages incurred by Customer or Cardholder as a result of a claim.

8.4 Claims by Customer or Cardholder are waived unless made by registered letter within 10 calendar days from the date of the event triggering the claim.

8.5 Customer shall indemnify and hold WEX, its officers, employees and agents harmless in respect of any losses that are caused by or result from the negligence or wilful acts or omissions of Customer or its Cardholders.

8.6 Nothing in this Agreement has the effect of limiting or excluding any liability of WEX in respect of a Claim arising as a result of the fraud, negligence or wilful misconduct of WEX, its contractors or agents and their respective employees (but, for the avoidance of doubt, WEX shall not be liable in any way to Customer or Cardholder for the fraud, negligence or wilful misconduct of any third party service provider) save to the extent that liability cannot by law be excluded, and provided that WEX shall in no event be liable for any consequential or indirect loss howsoever arising.

9. Force Majeure

WEX shall not be liable for any failure to perform or any delay in performance under this Agreement arising from, or in connection with, any event that is not within WEX’s immediate control, including, but not limited to:

(a) strikes, lock-outs, labour disputes of any kind, partial or general stoppages of labour, refusals to perform any kind of work (whether or not any of the foregoing are lawful, or relate to WEX’s own employees or others);

(b) war, hostilities, terrorist activity, or any local, national or international emergency;

(c) acts of God, fire, flood, pandemic;

(d) any inability to obtain energy, utilities, equipment, transportation, the product deliverable under this Agreement or the feedstock from which the product is directly or indirectly derived;

(e) technical problems, breakdown of or accident relating to plant, machinery, facilities, Supply Points, transportation equipment, communication systems, computer hardware or systems or other equipment such as card readers;

(f) any hindrances to transportation;

(g) WEX’s fuel stocks falling below levels which WEX in its absolute discretion considers necessary;

(h) good faith compliance with any regulation, order or request of, or interference by, or restriction imposed by, any international, national or provincial port or other public authority or any person purporting to act for such authority (whether ultimately determined to be valid or invalid); or

(i) the threat, or reasonable apprehension, of any of the above events.

10. General

10.1 Signing or using a Card constitutes acceptance of these General Terms and Conditions.

10.2 WEX may unilaterally vary, add to or delete any provision of this Agreement and changes to this Agreement shall be posted on the Website (including any relevant effective dates). Customer shall check online from time to time for any updates or amendments to this Agreement. Use of a Card after any such update has been made to this Agreement shall be deemed to be acceptance of the modified Agreement by Customer.

10.3 WEX may transfer or assign the rights and obligations under this Agreement in whole or in part (including, but not limited to, transferring, assigning or factoring any debts or claims) to third parties (including but not limited to other Affiliates) without Notification. Furthermore, WEX may, at its sole discretion, and without Notification, appoint any agent or contractor for the negotiation and/or execution of this Agreement and Customer hereby expressly confirms its consent to any such appointment. Customer may transfer or assign its rights and obligations under this Agreement with prior written consent from WEX.

10.4 If Customer consists of two or more persons, then their obligations under this Agreement shall be joint and several.

10.5 Each Party shall exercise reasonable care and diligence to prevent any action or condition which may result in a conflict of interest with those of the other Party. This obligation shall apply to the activities of each Party’s employees and agents in their relations with the employees and families of the other Party, its representatives, vendors, subcontractors and third parties. Each Party’s compliance with this requirement shall include, but shall not be limited to, establishing precautions to prevent that Party’s employees or agents from making, receiving, providing or offering substantial gifts, entertainment, payments, loans or other considerations for the purpose of influencing individuals to act contrary to the other Party’s best interest. Each Party shall promptly Notify the other Party the identity of its representatives or employees who are known in any way to have a substantial interest in the other Party’s business or the financing thereof.

10.6 No remedy of WEX against Customer is intended to be exclusive, but each remedy shall, to the maximum extent allowed by law, be cumulative and in addition to any other remedy referred to herein or otherwise available to WEX. The exercise, or beginning to exercise, by WEX of any one or more remedies shall not preclude the simultaneous or later exercise by WEX of other remedies. All remedies of WEX shall, to the maximum extent allowed by law, survive any and all terminations of this Agreement. To the maximum extent allowed by law, no delay or failure on the part of WEX in exercising any right, remedy, power, or privilege of WEX shall operate as a waiver thereof.

10.7 Each of the clauses in this Agreement is independent and severable and shall not, in the event of any declaration of invalidity or unenforceability, affect the construction, or effect of, any other clause in this Agreement.

10.8 This Agreement shall form the entire agreement between WEX and Customer in relation to the use of the Cards and supersedes all other agreements and understandings (whether written or oral) in relation to the use of the Cards. Any terms and conditions provided by the Customer shall not apply to this Agreement.

10.9 Headings used in these General Terms and Conditions are for convenience only and shall not affect its interpretation.

10.10 Notwithstanding any other provision in this Agreement or any other document, neither this Agreement nor any other document shall constitute an agreement by WEX to take any action or refrain from taking any action that is in conflict with, penalised under, or compliance with which is prohibited by, US law or regulation.

10.11 This Agreement, and any supplies of Goods made in conjunction with the use of the Card, shall be governed by, and construed in accordance with, the laws of England (excluding its rules on conflict of law) and Customer irrevocably submits to the exclusive jurisdiction of the courts of England. Neither the Uniform Law on the International Sale of Goods (‘ULIS’), nor the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods 1980 (‘CISG’) shall apply.

10.12 For Transactions involving Supply Points outside of the territory of the WEX company which has the primary relationship with the Customer (Outside Territory Transactions), an Affiliate will replace WEX in relation to the sale of Goods and issue of Invoices as set out in this Agreement.  At the date of issue of  this Agreement, the Affiliate is Retail Petroleum Services Limited  but this entity may be amended from time to time at the sole discretion of WEX.

Use of a Card for Outside Territory Transactions constitutes a purchase of Goods from Affiliate or from Retailer, as the case may be. Title to the Goods and risk of loss will pass upon delivery of the Goods at the Supply Point.  Invoices will be issued in respect of these supplies in accordance with the terms in section 5 above.

11. Country Specific Provisions

11.1 In the United Kingdom, Cards may only be used if shown to the Retailer prior to the purchase of Goods.

12. Intellectual Property

12.1 All intellectual property rights with regard to the website, software and other materials such as analyses, designs, documentation, reports, price offers and preparatory material thereof belong exclusively to WEX or its licensors unless explicitly agreed otherwise in writing.

13. E-Business

13.1 WEX reserves the right to implement procedural and technical changes and/or improvements to the e-business systems.