Allgemeine Geschäftsbedingungen von WEX Telematics
1. Definitionen und Auslegungen
1.1 Begriffserklärungen für diese AGBs:
AGBs sind diese allgemeinen Geschäftsbedingungen;
Anfangsdatum der Leistungserbringung hat die in Ziffer 2.2 genannte Bedeutung;
Bestellung hat die in Ziffer 2.1 genannte Bedeutung;
Bordeinheit ist ein elektronisches Gerät für Erhalt, Erfassung und Übermittlung von Standortdaten und sonstigen Fahrerverhaltensereignissen per Satelliten-Nachverfolgung sowie zum Versenden und Empfangen dieser Daten;
Datenberichte sind die visuellen und sonstigen Darstellungen telematischer Daten, auf die man über die Website zugreifen kann;
Datenschutzbestimmungen: gemeint sind die geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten natürlicher Personen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden „DSGVO“), zusammen mit verbindlichen Leitlinien und Verhaltenskodices, die regelmäßig von den zuständigen Aufsichtsbehörden veröffentlicht werden;
Dienste sind die Dienste in Zusammenhang mit der WEX Telematics-Anwendung und sämtliche Betriebsmittel und Berichte, die vom Lieferanten laut Bestellung bereitzustellen sind;
Höhere Gewalt: ist ein Ereignis oder eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen, die unter normalen Umständen nicht durch die betroffene Partei kontrollierbar sind (einschließlich Stromausfällen, Arbeitskämpfen, Gesetzesänderungen, Katastrophen, Explosionen, Bränden, Überflutungen, Aufständen, Terroranschlägen und Kriegen);
Firmware ist die lieferante-eigene Nachverfolgungsmanagement- und Überwachungssoftware;
Flotte umfasst die Fahrzeuge, Ausstattungen oder Personen, die sich über die Dienste nach- oder zurückverfolgen lassen;
Geistiges Eigentum sind Patente, angemeldete oder nicht angemeldete Geschmacksmuster, Marken oder sonstige den Produkten zugehörige Eigentumsrechte, Urheberrechte und Datenbankrechte, jedes sonstige angemeldete oder nicht angemeldete, verbriefte, bedingte oder künftige, ähnliche oder äquivalente geistige oder kommerzielle Recht oder Eigentum, das unter den Gesetzen jeder Rechtsordnung weltweit fortbesteht, und alle Verlängerungen, der zuvor genannten Rechte, sowie alle Rechte aus Lizenzen, Einverständniserklärungen, Bestellungen, etc. in Bezug auf die zuvor genannten Rechte.
Gewährleistungszeitraum hat die in Ziffer 7.1 genannte Bedeutung;
Hardware sind die Telematik-Einheit der Fahrzeuge und die damit verbundenen Peripheriegeräte, die der Lieferant bereitstellt (hierzu kann unter Umständen auch Firmware, SIM-Karte mit Netzzugang sowie die Bordeinheit zählen);
Kunde ist eine natürliche oder juristische Person, die die Produkte kauft, mietet oder eine Lizenz dafür erwirbt (je nachdem, was zutrifft) und/oder die Dienste kauft;
Lieferant ist die WEX Europe Services GmbH, eine in Deutschland eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Handelsregisternummer HRB 195297) mit eingetragenem Hauptsitz in Unter den Linden 21, 10117, Berlin ;
Mobile Kommunikationsdienste sind die mobilen elektronischen Kommunikationsdienste, die zur Übermittlung von Standortdaten dienen;
Montage ist/meint das Einsetzen der Hardware in die Flotte;
Nutzungsbedingungen der Website sind die allgemeinen Bedingungen, die der Nutzung der Website zugrunde liegen und auf der Website eingesehen werden können (hierzu zählen auch Datenschutz- und Cookie-Richtlinien der Website)
Partei ist eine Vertragspartei, und Parteien ist entsprechend zu verstehen;
Partner bezieht sich auf jede Partei bzw. jegliche Instanz, die die Partei beaufsichtigt bzw. von dieser bzw. gemeinsam mit dieser Partei beaufsichtigt wird. Die laut dieser Definition verwendeten Begriffe „Aufsicht“, Beaufsichtigung“ und „beaufsichtigt“ meinen das gesetzliche, nutznießende oder gleichberechtigte, direkte oder indirekte Eigentumsrecht von über 50 % der ausgegebenen Kapitalanteile oder von über 50 % des Stimmrechts, oder der Befugnis, direkt oder indirekt ein Vorstandsmitglied oder einen Geschäftsführer oder ähnliche aufsichtsführende Gremien einer solchen Instanz zu benennen;
Preise sind die im Lieferantenangebot aufgeführten und in der Bestellung enthaltenen Preise, oder, falls kein(e) Preis(e) festgelegt wurde(n), die herkömmlichen, mitunter auf der Lieferantenwebsite veröffentlichten Lieferanten-Listenpreise für die Produkte und/oder Dienste;
Produkte sind die Hardware, die vom Kunden (gemäß Bestellangaben) gekauft oder gemietet werden , sowie ggf. die Software und die Firmware;
SIM ist eine Subscriber Identity Module-Karte („Teilnehmer-Identitätsmodul-Karte“), die den Netzzugang bereitstellt/ermöglicht
Software ist die urheberrechtlich geschützte Anwendungssoftware des Lieferanten und ggf. die lizenzierte Software von Drittparteien, die zu Vertragsbeginn vorhanden ist oder als Produkt der Dienste entwickelt wird;
Standortdaten sind Daten zur geographischen Position der Flotte und sonstige Nachrichten, die an die oder von der Flotte versendet werden;
Statistische Daten hat die diesem Begriff in Absatz 9.4 zugewiesene Bedeutung;
Vertrag ist ein Kauf- Miet- und Lizenzvertrag (je nachdem, was zutrifft) für Produkte und/oder Dienste, der zwischen dem Kunden und dem Lieferanten unter Beachtung von Ziffer 2.2 geschlossen wird und diese AGBs, die Bestellung und alle Rechnungen miteinschließt;
Vertrauliche Informationen sind Informationen mit kommerziellem, eigentumsrechtlichem oder sonstigem Wert, die einer Partei von der anderen Partei offengelegt werden und als vertraulich gelten oder normalerweise als vertraulich erachtet werden könnten, und die nicht veröffentlicht oder an anderer Stelle unabhängig entwickelt wurden;
Website ist der Inhalt (einschließlich sämtlichem dargestellten Materials und aller dargestellten Grafiken, wie beispielsweise Datenbanken, Landkarten, Fotos und sonstiger Bilder) der Website des Lieferanten auf www.wextelematicseurope.com/de/ der Datenberichte enthält; und
WEX Telematics sind Handelsnamen des Lieferanten und des Lieferanten-Stammhauses WEX Europe Services Limited (Firmennummer: 08484241).
Die Begriffe „Datenverantwortlicher“, „Datenverarbeiter“, „Datensubjekt“, „personenbezogene Daten“, „Datenschutzverletzung“ und „Verarbeitung“ haben die gleiche Bedeutung wie in den Datenschutzgesetzen dargelegt.
1.2 Die Singular-Form beinhaltet die Plural-Form und umgekehrt. Mit Begriffen für Personen sind auch juristische Personen und nicht rechtsfähige Vereinigungen gemeint
2. Vertragsgrundlage
2.1 Auf Anfrage des Kunden unterbreitet der Lieferant dem Kunde ein unverbindliches Angebot nach Maßgabe dieser AGB, gemäß derer der Lieferant Produkte und/oder Dienste bereitstellt oder vermietet. Informiert der Kunde den Lieferanten schriftlich über die Annahme des schriftlichen Angebots, stellt diese Annahme eine Kundenbestellung auf der Grundlage der im Angebot und in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bedingungen dar („Bestellung“). Die Bestellung gilt als Angebot des Kunden, Produkte und/oder Dienste gemäß dieser Bedingungen und der Angebotsbedingungen kaufen zu wollen (oder mieten zu wollen).
2.2 Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn:
2.2.1 ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Manager oder Mitarbeiter des Lieferanten eine schriftliche Annahme der Bestellung ausstellt; oder
2.2.2 die Bestellung wird vom Lieferanten ausgeführt,
zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande („Anfangsdatum der Leistungserbringung“).
2.3 Diese Bedingungen sind die einzigen Vereinbarungen, nach denen der Lieferant mit dem Kunden Geschäfte betreibt. Ihr Regelungsgehalt gilt zwischen Lieferant und Kunden unter Ausschluss aller anderen Geschäftsbedingungen, die der Kunde geltend machen oder einfließen lassen möchte, oder die durch Handel, Gewohnheit, Geschäftspraktik oder Usus impliziert werden, für alle Verträge und jede Lieferung, jeden Kauf oder jede Vermietung in Hinblick auf die Produkte und Dienste. Ungeachtet dessen unterliegt die dem Kunden durch den Lieferanten gemäß dieses Vertrags bereitgestellte Nutzung der Website den Nutzungsbedingungen der Website.
2.4 Der Kunde sichert zu, dass er Bestellungen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit und nicht als Verbraucher tätigt.
2.5 Der Kunde bestätigt und stimmt zu, dass die vertragliche Erfüllung des Lieferanten vom Lieferanten selbst oder von einem Partner des Lieferanten (im Ermessen des Lieferanten) ausgeführt werden kann und dass der Lieferant verlangen kann, dass fällige Zahlungen vom Kunden an den Lieferanten auch an Partner des Lieferanten gezahlt werden können.
3. Lieferung und Montage
3.1 Falls schriftlich nichts anderes vereinbart ist, gilt Folgendes:
3.1.1 sämtliche Hardware wird vom Lieferanten an die Einrichtung des Kunden oder an eine andere Adresse geliefert, auf die sich die Parteien geeinigt haben;
3.1.2 das Risiko der Produkte geht vom Lieferanten an den Kunden über, sobald die Produkte ausgeliefert oder ggf. vom Kunden abgeholt wurden;
3.1.3 Vorbehaltlich Ziffer 9.1 gilt: Montiert ein Kunde die Hardware oder bestellt eine andere Person, die Hardware zu montieren, übernimmt der Lieferant keine Haftung für jegliche Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt, aufgrund von Fahrlässigkeit oder durch unterlassene Einhaltung der Lieferantenanweisungen zur Hardware-Montage entstehen;
3.1.4 fordert der Kunde die Montage der Hardware durch den Lieferanten an, wird ein Montagedatum mit dem Kunden vereinbart. Die Montage kann auch von einem durch den Lieferanten beauftragten Dritten erfolgen. Die Montagekosten trägt der Kunde. Kündigt der Kunde eine vereinbarte Montage mit weniger als 24 Stunden Frist oder steht das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Datum, zur vereinbarten Uhrzeit oder an dem vereinbarten Ort für die Montage bereit, so kann der Lieferant unbeschadet der Vorschriften der Verbraucherschutz- (Fernabsatz-) Bestimmungen (falls zutreffend) dem Kunden aufgrund der verspäteten Annullierung Stornokosten in Höhe von €100 pro Fahrzeug oder weitere Stornogebühren aufgrund verspäteter Annullierung berechnen, die der Lieferant für gewöhnlich zum Stornierungsdatum veranschlagt.
4. Anspruch
4.1 Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Lieferanten, bis der Kunde alle fälligen Beträge aus der Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten bezahlt hat.
4.2 Bis das Eigentum an der Hardware (außer ggf. Firmware und SIM-Karte) auf den Kunden übertragen wurde,
4.2.1 gilt der Kunde als Treuhänder und Verwahrer der Hardware des Kunden;
4.2.2 hat der Kunde ggf. Folgendes vorzunehmen: (i) die Hardware getrennt von anderen Produkten und Waren sicher, trocken und sauber zu lagern; (ii) dafür zu sorgen, dass die Hardware leicht als Eigentum des Lieferanten zu erkennen ist; (iii) sämtliche Identifizierungskennzeichnungen auf der Hardware oder deren Verpackung nicht zu entstellen, zu zerstören, zu verändern oder abzudecken; (iv) zu gewährleisten, dass die Hardware frei von Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen bleibt; und (v) die Hardware auf Anfrage an den Lieferanten zu liefern.
4.3 Hat ein Kunde für die Hardware nicht bezahlt, endet das Recht des Kunden auf den Besitz der Hardware in folgenden Fällen sofort:
4.3.1 der Kunde meldet Insolvenz an oder trifft mit seinen Gläubigern ein Arrangement oder Vereinbarungen oder unternimmt Schritte hin zu jeglicher Form der Geschäftsauflösung oder einer anderen Form der Insolvenz;
4.3.2 der Kunde stellt seine Handelstätigkeit ein; oder
4.3.3 der Kunde verpfändet oder belastet die Hardware in sonstiger Weise oder unternimmt dahingehende Versuche.
4.4 Der Lieferant hat das Recht, Hardware, auf die er Ansprüche hat, unangemeldet zu inspizieren oder Herausgabeansprüche zu stellen; und der Kunde erteilt/gewährt dem Lieferanten und seinen Mitarbeitern und Vertretern eine unwiderrufliche Erlaubnis:
4.4.1 die Einrichtung, auf der sich die Hardware befindet oder befinden könnte, jederzeit zu betreten, solange die Hardware noch nicht in einem Fahrzeug verbaut ist, um die Hardware zu inspizieren oder zu entfernen;
4.4.2 die Hardware, sofern sie in einem Fahrzeug verbaut ist, aus dem Fahrzeug zu entfernen, wobei der Kunde das Fahrzeug unverzüglich für die Demontage bereitstellen muss
4.5 Der Lieferant kann ungeachtet dessen, dass der Anspruch der Hardware noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, den Preis der Hardware und sonstige im Rahmen des Vertrags fällige Beträge einklagen.
5. Verpflichtungen und Auflagen des Kunden
5.1 Der Kunde ist zu Folgendem verpflichtet:
5.1.1 die Produkte unter Einhaltung der Anweisungen und Spezifikationen des Lieferanten ausschließlich zu deren beabsichtigtem Zweck zu nutzen und dabei sorgfältig und ordnungsgemäß vorzugehen;
5.1.2 dafür zu sorgen, dass die Produkte und Dienste jederzeit unter strenger Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften genutzt werden. Er muss sich jederzeit alle Lizenzen, Einverständniserklärungen, Befugnisse und Genehmigungen einholen und aufbewahren, die zur Nutznießung der Produkte und Dienste, auch im Sinne des BDSG, erforderlich sind;
5.1.3 zu vermitteln, dass alle Einschränkungen und Verpflichtungen, die durch diesen Vertrag auferlegt werden, gleichermaßen für seine Angestellten, Partner und deren Kunden gelten;
5.1.4 zu gewährleisten, dass alle Arbeitnehmer, Partner und Kunden sämtliche Einschränkungen und Verpflichtungen einhalten;
5.1.5 vertrauensvoll mit dem Lieferanten zusammenzuarbeiten und die zumutbaren Anweisungen des Lieferanten zu befolgen;
5.1.6 dafür zu sorgen, dass der Lieferant, seine Vertreter, Angestellten, Subunternehmen und Partner Zugang zur Flotte und sämtlichen Einrichtungen erhalten, an denen sich die Flotte befindet, und Informationen im angemessenen Rahmen bereitzustellen, die mitunter erforderlich sind, damit der Lieferant seinen Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrages nachkommen kann.
6. Preise und Zahlung
6.1 Die Preise werden wie folgt bezahlt:
6.1.1 der Preis eines vom Kunden gekauften Produkts ist vor der Lieferung durch elektronische Überweisung zahlbar;
6.1.2 der Preis eines vom Kunden gemieteten Produkts ist in monatlichen Raten durch Einzugsermächtigung zahlbar;
6.1.3 der Preis eines Dienstes ist in monatlichen Raten durch Einzugsermächtigung zahlbar.
6.2 Alle laut dem Vertrag zu zahlenden Preise verstehen sich ausschließlich der Umsatzsteuer oder sonstiger Steuern und Abgaben, die bei Verkauf, Lizenzierung und Lieferung des Produkts oder Bereitstellung der Dienste anfallen können; diese werden vom Kunden getragen.
6.3 Bezahlt der Kunde dem Lieferanten nicht fristgerecht sämtliche im Rahmen des oder in Zusammenhang mit dem Vertrag(/s) anfallenden, fälligen Beträge, kann der Lieferant Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz.
6.4 Vorbehaltlich Ziffer 6.5 kann der Lieferant die Preise mit Wirkung für die Zukunft ändern.
6.5 Im Falle von Dauerschuldverhältnissen ist der Lieferant berechtigt, seine Preise jährlich angemessen zu erhöhen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als [5] % pro Jahr, ist der Kunde berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von einem Monat nach Mitteilung über die Preiserhöhung zu kündigen.
6.6 Der Kunde tätigt alle im Rahmen des Vertrags anfallenden, fälligen Zahlungen ordnungsgemäß und ohne jegliche Abzüge wie Verrechnung, Gegenforderung Rabatt, Nachlass oder sonstigem.
6.7 Alle folgenden, dem Lieferanten gegenüber fälligen Zahlungen, die im Rahmen eines Mietvertrags mit fester Laufzeit anfallen (wie in der Bestellung festgelegt) werden bei frühzeitiger Beendigung des Vertrags oder sonstiger Säumnisse des Kunden sofort fällig.
7. Gewährleistung
7.1 Der Lieferant gewährleistet, dass die Produkte ab Datum der Lieferung für einen Zeitraum von 12 Monaten („Gewährleistungszeitraum“):
7.1.1 sämtliche Materialbeschreibungen erfüllen;
7.1.2 keinerlei Materialschäden hinsichtlich Aufbau, Material und Verarbeitung aufweisen;
7.1.3 für die vom Lieferanten benötigten Zwecke geeignet sind.
7.2 Vorbehaltlich Ziffer 7.3 gilt: Falls:
7.2.1 der Kunde während des Gewährleistungszeitraums schriftlich und innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Entdeckung mitteilt, dass einige oder alle Produkte nicht die in Ziffer 7.1 aufgeführte Gewährleistung erfüllen;
7.2.2 der Lieferant eine zumutbare Möglichkeit bekommt, die Produkte zu untersuchen; und
7.2.3 der Kunde (auf Aufforderung durch den Lieferanten) die Produkte auf Kosten des Kunden an den Geschäftsstandort des Lieferanten zurücksendet,
so soll der Lieferant in eigenem Ermessen die defekten Produkte reparieren oder austauschen oder den für die defekten Produkte gezahlten Preis vollständig zurückerstatten (falls der Kunde diese Produkte bereits gekauft hatte).
7.3 Der Lieferant kann nicht für die Nichterfüllung der Gewährleistung der Produkte laut Ziffer 7.1 haftbar gemacht werden, falls:
7.3.1 der Kunde nach Meldung laut Ziffer 7.2 die Produkte weiterhin nutzt;
7.3.2 der Defekt entsteht, weil der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Lieferanten zu Lagerung, Montage, Inbetriebnahme, Nutzung oder Wartung des Produkts oder (falls es nicht um Produkte geht) bewährter Geschäftspraktiken nicht befolgt hat;
7.3.3 der Kunde solche Produkte ohne schriftliches Einverständnis des Lieferanten modifiziert oder repariert;
7.3.4 die Defekte im Rahmen der üblichen Abnutzung, aufgrund mutwilliger Beschädigung, Fahrlässigkeit oder abnormer Arbeitsbedingungen entstehen;
7.3.5 die Produkte aufgrund vorgenommener Änderungen, die der Konformität mit anwendbaren Gesetzen bzw. einschlägigen Rechtsvorschriften dienen, von deren Beschreibung abweichen.
7.4 Bis auf die in dieser Ziffer 7 aufgeführten Ausnahmen haftet der Lieferant dem Kunden gegenüber nicht, sollte das Produkt die in Ziffer 7.1 aufgeführten Gewährleistungsbestimmungen nicht erfüllen.
7.5 Diese Bedingungen gelten für alle reparierten oder ausgetauschten Produkte, die vom Lieferanten im Rahmen von Ziffer 7.2 geliefert werden.
8. Website
8.1 Vorbehaltlich der und im Einklang mit den Bestimmungen dieses Vertrags gewährt der Lieferant dem Kunden für die Dauer der Ursprungslaufzeit (und für sämtliche darauffolgenden Verlängerungszeiträume) ein persönliches, nicht ausschließliches Recht auf Folgendes: Zugriff und Browsen auf die/der Website; Herunterladen und Ausdrucken von Datenberichten oder sonstigen Teilen der Website gemäß der Nutzungsbedingungen der Website.
8.2 Im Rahmen der Bereitstellung der Dienste unternimmt der Lieferant Folgendes:
8.2.1 Bereitstellung eines individuellen, persönlichen Benutzernamens und Passwortes für den Kunden, damit dieser auf die Website zugreifen und die darauf bereitgestellten Funktionen nutzen kann. Der Kunde stimmt zu, für die sichere Aufbewahrung aller Benutzernamen und Passwörter verantwortlich zu sein, die ihm gemäß dieser Ziffer 8.2 übermittelt wurden;
8.2.2 Bereitstellung der WEX Telematics-Datenberichte und der Standortdaten aller vom Kunden aus Kunden-Bordeinheiten empfangenen Daten für den Kunden auf der Website
8.3 Der Kunde bestätigt und stimmt zu, dass die Verfügbarkeit der Website (oder der entsprechenden Teile) von Systemen, Technik und weiteren Faktoren abhängig ist, die außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegen. Hierzu zählen insbesondere Mobilfunk-Kommunikationsdienste, die von Drittanbietern betrieben werden, sowie das Internet und damit verbundene Systeme. Aufgrund der Natur dieser Technik, Systeme und sonstigen Faktoren können sich insbesondere Stromausfälle, Verbindungsausfälle, Stromprobleme, Netzwerküberlastungen, Funkabschwächungen und topographische, elektromagnetische und sonstige Störungen sowie Regierungsinterventionen negativ auf die Verfügbarkeit der Website auswirken. Der Lieferant gewährleistet nicht, dass die auf der Website zur Verfügung gestellten Funktionen von Mobilfunk-Kommunikationsdiensten weiterhin unterstützt werden oder dass der Kunde die auf der Website zur Verfügung gestellten Funktionen im Rahmen der Dienste für den beabsichtigten Zweck nutzen kann, da dies zum Teil von Umständen abhängt, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Lieferanten liegen.
8.4 Der Lieferant hat das Recht, den Zugang zur Website jederzeit ohne Benachrichtigung des Kunden temporär auszusetzen, um die Website oder Teile davon zu warten oder zu reparieren sowie um Änderungen an den Funktionen, der Präsentation, den Eigenschaften, dem Zugangsmodus oder den Inhalten der Website vorzunehmen.
8.5 Der Lieferant stellt dem Kunden für jede Bordeinheit SIM-Karten zur Verfügung, die der Kunde gemäß Vertrag und ausschließlich wie folgt nutzen darf:
8.5.1 in Kombination mit den Bordeinheiten; und
8.5.2 zur Übermittlung von Standortdaten zwischen den Flotten und der Lieferanten-Plattform, soweit dies im Rahmen der Dienste zulässig ist.
8.6 Die vom Lieferanten bereitgestellten SIM-Karten verbleiben im Eigentum des Lieferanten. Der Kunde muss eine solche SIM-Karte nach Ablauf oder Beendigung des Vertrags vernichten.
9. Geistige Eigentumsrechte und Daten
9.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an oder aufgrund von oder in Zusammenhang mit den Diensten oder den Produkten (einschließlich Hardware, Firmware und Datenberichten) sind Eigentum des Lieferanten.
9.2 Der Kunde bestätigt, dass in Hinblick auf geistige Eigentumsrechte Dritter an den Diensten oder den Produkten die Nutzung dieser geistigen Eigentumsrechte der Bedingung unterliegt, dass der Lieferant vom entsprechenden Lizenzgeber eine schriftliche Lizenz einholt, die es dem Lieferanten erlaubt, dem Kunden diese Rechte zu bewilligen.
9.3 Der Lieferant ist Eigentümer aller aufgrund oder im Zusammenhang mit der Anwendung oder Durchführung der Dienste generierten Daten (einschließlich der Datenberichte und Standortdaten). Diese Anwendungs- und Durchführungsdaten beinhalten keine personenbezogenen Daten (die zur Klarstellung den Bedingungen in Ziffer 12 unterliegen).
9.4 Der Kunde ist Eigentümer aller Informationen, die dem Lieferanten vom oder im Auftrag des Kunden im Zusammenhang mit den Diensten bereitgestellt werden. Der Lieferant kann diese Daten so verwenden, wie es zur Durchführung der Dienste erforderlich ist. Zusätzlich hat der Lieferant das Recht, eine zusammengefasste (aggregierte) Kopie (so dass die Identität des Kunden und aller Betroffenen nicht bestimmbar ist) dieser Daten zu dem Zweck einzubehalten und zu nutzen, dass Datenanalysen und sonstige der Entwicklung neuer Produkte und Dienste dienlichen Analysen in Hinblick auf die seinen Kunden bereitgestellten Dienste durchgeführt werden können (die „statistischen Daten“).
9.5 Der Kunde räumt dem Lieferanten hiermit ein nicht-exklusives, kostenloses, unwiderrufliches und weltweites Recht bzw. eine entsprechende Lizenz ein für den Zugriff auf die und die Prüfung, Analyse, Nutzung, Änderung, Vervielfältigung und Modifizierung der statistischen Daten für seine eigenen Zwecke, wie unter anderem für die Nutzung der Informationen zur Erstellung und Herausgabe von Berichten, Analysen und Daten auf Grundlage der statistischen Daten. Jedoch darf der Lieferant, außer im Zusammenhang mit der genannten Anonymisierung und Nutzung der statistischen Daten, keine statistischen Daten für seine eigenen Zwecke nutzen oder gegenüber Dritten offenlegen, anhand derer der Kunde oder jegliche Fahrer der Fahrzeuge des Kunden identifizierbar sind. In Bezug auf die vorstehende Beschränkung wird jedoch vereinbart, dass diese nicht für Offenlegungen von statistischen Daten gilt, die –
9.5.1 nach Maßgabe gesetzlicher Vorschriften auf Verlangen von Strafverfolgungsbehörden,
9.5.2 in Verbindung mit einem Gerichtsbeschluss oder einer ähnlichen Vorgabe,
9.5.3 gegenüber den Tochtergesellschaften bzw. verbundenen Unternehmen des Lieferanten oder
9.5.4 gegenüber den vom Lieferanten für die Erbringung der Dienstleistungen in seinem Namen beauftragten Dienstleistern erfolgen bzw. getätigt werden müssen.
10. Haftung
10.1 Vorbehaltlich der Regelungen in den nachfolgenden Ziffern 10.2 – 10.8 haftet der Lieferant, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Lieferanten, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht wurden.
10.2 Für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines Leistungsscheines typischerweise gerechnet werden muss.
10.3 Für Schäden, die durch den Lieferanten, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, haftet der Lieferant nur, sofern schuldhaft eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht gilt die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 10.2 dieser Haftungsregelung.
10.4 Für Schäden gemäß Ziffern 10.2 und 10.3 wird die Haftung des Lieferanten der Höhe nach auf den Betrag der Zahlungen begrenzt, die der Lieferant vom Kunden im Zwölf-Monats-Zeitraum vor dem Eintritt des schadenauslösenden Ereignisses erhalten hat, höchstens jedoch auf €100,000 je Schadensfall.
10.5 Der Lieferant übernimmt keine Garantie und kein Beschaffungsrisiko, es sei denn, der Lieferant hat im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich eine als solche bezeichnete Garantie und/oder ein als solches bezeichnetes Beschaffungsrisiko übernommen.
10.6 Eine eventuelle Haftung des Lieferanten für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.7 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten und bei Vorsatz sonstiger Erfüllungsgehilfen sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten anstelle der in Ziffer 7.1 genannten Fristen für Mängelansprüche die gesetzlichen Fristen.
10.8 Soweit nach den vorstehenden Ziffern 10.1 – 10.8 die Haftung des Lieferanten ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch zugunsten der Mitarbeiter des Lieferanten für den Fall der direkten Inanspruchnahme der Mitarbeiter des Lieferanten durch den Kunden.
11. Laufzeit und Beendigung
11.1 Der Vertrag tritt zum Anfangsdatum der Leistungserbringung in Kraft und ist gültig, bis Folgendes auftritt:
11.1.1 im Fall eines Vertrags, der sich ausschließlich auf den Verkauf von Produkten bezieht, bis zum Abschluss von : (i) der Auslieferung aller Produkte; und (ii) dem Erhalt des Lieferanten aller fälligen, vertraglich vereinbarten Beträge
11.1.2 im Fall eines Vertrags, der sich auch auf die Bereitstellung von Diensten bezieht, bis zum Abschluss von: (i) der Durchführung aller Dienste; und (ii) dem Erhalt des Lieferanten aller fälligen, vertraglich vereinbarten Beträge
11.1.3 im Fall eines Vertrags, der sich auf die Vermietung von Produkten bezieht, bis zum Ablauf: (i) des in der Bestellung aufgeführten Mietzeitraums; und (ii) dem Erhalt des Lieferanten aller fälligen, vertraglich vereinbarten Beträge
im Allgemeinen: die Beendigung des Vertrags gemäß der Bestimmungen dieser Ziffer 11, falls dies früher eintrifft.
11.2 Jede Partei kann unbeschadet ihrer sonstigen, durch diesen Vertrag bestehenden Rechte, den Vertrag durch Einreichung einer schriftlichen Kündigung beenden:
11.2.1 wenn die Einreichung mindestens 28 Kalendertage vor der Kündigung erfolgt, läuft die Laufzeit mit dem letzten Kalendertag ab; oder
11.2.2 mit sofortiger Wirkung, falls:
11.2.2.1 die andere Partei einen Verstoß gegen wesentliche Vertragsbestimmungen begeht, wozu auch eine Nichtzahlung zählt, und wenn gegen solche Säumnisse oder Verstöße (sofern Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können) nicht innerhalb von 20 Kalendertagen nach schriftlicher Mitteilung, in der der Verstoß aufgeführt und der Abhilfebedarf aufgeführt ist, Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden;
11.2.2.2 eines der folgenden Ereignisse eintritt: (i) die Antragsstellung zur Liquidation der anderen Partei; (ii) der anderen Partei eine gerichtliche Verfügung übermittelt wurde oder ein wirksamer Beschluss zur Liquidation der anderen Partei getroffen wurde; (iii) die Beantragung einer gerichtlichen Verfügung oder die Beantragung zur Ernennung eines Konkursverwalters (einschließlich eines Zwangsverwalters), Verwalters, Treuhänders oder eines vergleichbaren, von amtlicher Seite für die andere Partei eingesetzten Verantwortlichen; (iv) falls ein Konkursverwalter, Zwangsverwalter, Verwalter oder vergleichbarer, amtlich eingesetzter Verantwortlicher für alle Ausstattungen oder Geschäfte der anderen Partei oder für Teile davon eingesetzt wird; (v) die andere Partei eine allgemeine Regelung oder einen Vergleich mit ihren Gläubigern, eine Übertragung zugunsten ihrer Gläubiger oder ähnliche Vereinbarungen trifft; (vi) die andere Partei Konkurs anmeldet; (vii) die andere Partei nicht mehr in der Lage ist, ihre Schulden zu zahlen oder anderweitig insolvent wird, oder (viii) die andere Partei die Geschäftstätigkeit einstellt oder damit droht, diese einzustellen;
11.2.2.3 falls im Rahmen des Vertrags ein Leistungsverzug oder -ausfall eingetreten ist, der aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt verursacht wurde und bei dem der Verzug oder Ausfall über einen Zeitraum von drei Monaten andauerte.
12. Datenschutz
12.1 Die Parteien werden sämtliche Bestimmungen der Datenschutzgesetze einhalten, insofern die Verletzung dieser Bestimmungen die Interessen der anderen Partei und/oder des Datensubjekts berührt. Dazu gehört auch die Verpflichtung des Auftraggebers, die Datensubjekte ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers zu informieren.
12.2 Die Parteien erklären sich einverstanden, dass in Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die der Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers im Zusammenhang mit diesem Vertrag verarbeitet, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Daten, die im Zuge des Betriebs oder der Erbringung der Dienstleistungen generiert werden oder damit in Zusammenhang stehen (z. B. die Datenberichte und Standortdaten), der Auftraggeber als Datenverantwortlicher und der Auftragnehmer als Datenverarbeiter gilt.
12.3 Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt ausschließlich personenbezogene Daten und Standortdaten:
12.3.1 soweit erforderlich, um die gesetzlichen, dokumentierten und angemessenen Anweisungen des Auftraggebers zu befolgen (die, sofern nicht anders vereinbart, die Verarbeitung personenbezogener Daten in dem Maße umfassen, wie dies für die Erfüllung dieser Vereinbarung und die Verbesserung des WEX-Telematikdienstes erforderlich ist); und
12.3.2 soweit dies den Bestimmungen eines EU- oder Mitgliedsstaates, denen der Auftragnehmer unterliegt, entspricht, wobei der Auftragnehmer in diesem Fall verpflichtet ist, den Auftraggeber vor der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten über diese gesetzliche Anforderung (soweit gesetzlich zulässig) zu informieren.
12.4 Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer an, die personenbezogenen Daten für den unter Ziffer 13.3 genannten Zweck zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen.
12.5 Der Auftragnehmer stimmt hiermit der Bestellung von Unterauftragsverarbeitern durch den Auftraggeber zu, die vom Auftragnehmer gelegentlich zur Unterstützung der Erbringung der Dienstleistungen für den Auftraggeber eingesetzt werden können, einschließlich aber nicht beschränkt auf Dienstleistungen, die mit der Auslagerung des Hostings seiner Rechenzentren an Dritte durch den Auftragnehmer in Zusammenhang stehen. Der Auftragnehmer garantiert, dass diese Dritten rechtlich an die einschlägigen Bestimmungen dieser Vereinbarung und als Datenverarbeiter an ihre jeweiligen Verpflichtungen gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgesetze gebunden sind.
12.6 Der Auftraggeber kann seine Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag jederzeit widerrufen. Dieser Widerruf muss dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt werden, hat keinen Einfluss auf den Vertrag und lässt die Verpflichtungen des Auftraggebers (u. a. die Zahlungsverpflichtungen) aus dem Vertrag unberührt. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer infolge eines solchen Widerrufs möglicherweise nicht in der Lage ist, die Dienstleistungen zu erbringen.
12.7 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die im Rahmen des Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Zerstörung oder versehentlichem Verlust, Veränderung, unberechtigter Offenlegung oder unberechtigtem Zugriff, insbesondere wenn die Verarbeitung die Übertragung von Daten über ein Netzwerk beinhaltet, sowie vor allen anderen unrechtmäßigen Formen der Verarbeitung zu schützen. Diese Maßnahmen müssen unter Berücksichtigung des Standes der Technik und der Kosten ihrer Durchführung ein Sicherheitsniveau gewährleisten, das den Risiken der Verarbeitung und der Art der zu schützenden Daten angemessen ist.
12.8 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von fünf (5) Werktagen, über jede Mitteilung eines Betroffenen über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten oder jede andere dem Auftragnehmer bekannte Mitteilung (auch von einer Aufsichtsbehörde) in Bezug auf die Verpflichtungen einer der Parteien gemäß den Datenschutzgesetzen in Bezug auf personenbezogene Daten informieren.
12.9 Bei Bekanntwerden einer Verletzung personenbezogener Daten ist der Auftragnehmer zu Folgendem verpflichtet:
12.9.1 den Auftraggeber unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 72 Stunden, entsprechend zu unterrichten; und
12.9.2 mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeiten und angemessene wirtschaftliche, vom Auftraggeber angeordnete Maßnahmen zu ergreifen, um bei der Untersuchung, Minderung und Behebung dieser Verletzung personenbezogener Daten zu helfen, vorausgesetzt, der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer in jedem Fall in voller Höhe sämtliche Kosten (u. a. interner Ressourcen und Kosten für Dritte), die letzterem im Zuge der Erfüllung der aus dieser Ziffer 13.8 vertretbar entstehenden Verpflichtungen anfallen, soweit die Verletzung personenbezogener Daten nicht von selbigem verursacht wurde.
12.10 Der Auftragnehmer ist verpflichtet:
12.10.1 zu gewährleisten, dass seine Mitarbeiter, die Zugang zu den personenbezogenen Daten haben können, Vertraulichkeitsverpflichtungen eingehen oder beruflichen oder gesetzlichen Pflichten dieser Art bereits unterliegen;
12.10.2 die Verarbeitung der personenbezogenen Daten innerhalb von 120 Tagen nach Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung oder, falls früher, der Dienstleistung, auf die sie sich bezieht, einzustellen und danach so bald wie möglich die personenbezogenen Daten und alle Kopien davon oder der darin enthaltenen Informationen auf schriftliche Anfrage des Auftraggebers entweder zurückzugeben oder restlos und betriebssicher aus seinen Systemen zu entfernen. Dies gilt zur Vermeidung von Zweifeln nicht für die statistischen Daten, zu deren Aufbewahrung der Auftragnehmer berechtigt ist; und
12.10.3 dem Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten weitere Informationen zur Verfügung zu stellen und (soweit zutreffend) bei der Durchführung von Wirtschaftsprüfungen oder Überprüfungen mitzuwirken, wobei der Auftraggeber vertretbar verlangen kann, dass der Auftragnehmer die Einhaltung der in dieser Ziffer 13 genannten Verpflichtungen gewährleistet, vorausgesetzt, diese Anforderung verpflichtet den Auftragnehmer nicht, Informationen über (i) interne Preisinformationen des Auftragnehmers; (ii) andere Kunden des Auftragnehmers (u. a. Preisinformationen); (iii) alle nicht öffentlichen externen Berichte des Auftragnehmers; (iv) alle internen Berichte, die von der internen Wirtschaftsprüfungsstelle des Auftragnehmers erstellt wurden; (v) alle geistigen Eigentumsrechte des Auftragnehmers oder (vi) alle Informationen, deren Offenlegung gegen die DSGVO oder andere europäische oder nationale Datenschutzbestimmungen verstoßen würden, offenzulegen bzw. zugänglich zu machen. Darüber hinaus kann gemäß dieser Klausel in jedem Zeitraum von zwölf (12) Monaten maximal eine Wirtschaftsprüfung oder Überprüfung ausgelöst werden, vorausgesetzt, dass die Parteien (in angemessener Weise) einen für beide Seiten günstigen Termin für die Durchführung eines solchen Vorgangs vereinbaren.
12.11 Der Auftraggeber als Datenverantwortlicher garantiert:
12.11.1 dass er über alle Befugnisse und Zustimmungen verfügt, die für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen für die Zwecke dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer erforderlich sind;
12.11.2 dass er die Verpflichtungen eines Datenverantwortlichen gemäß den Datenschutzgesetzen eingehalten hat und diese während der Laufzeit der Vereinbarung weiterhin erfüllen wird.
12.12 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer frei und hält ihn schadlos von allen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Verfahren, Schadenersatzlasten, Kosten und Aufwendungen, die ihm in Bezug auf oder im Zusammenhang mit einer Verletzung von Klausel 12.11 durch den Auftraggeber entstehen können.
12.13 Die Parteien vereinbaren, dass der Auftraggeber auf Anfragen von betroffenen Subjekten oder Regierungs- und/oder Justizbehörden bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer antwortet und der Auftraggeber über ausreichende Verfahren zur Bearbeitung solcher Anfragen verfügen sollte.
12.14 Im Anhang zu dieser Vereinbarung sind Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten und Kategorien der Datensubjekte gemäß Artikel 28 Absatz 3 DSGVO oder gleichwertigen Bestimmungen eines Datenschutzgesetzes festgelegt. Zwischen den Parteien gilt: Kein Teil der Anlage verleiht einer Partei ein Recht oder erlegt ihr eine Verpflichtung auf.
13. Vertrauliche Informationen
13.1 Jede Partei stimmt zu, alle vertraulichen Informationen der anderen Partei während der Laufzeit dieses Vertrags und eines darauffolgenden Zeitraums von drei Jahren jederzeit vertraulich zu behandeln. Diese vertraulichen Informationen dürfen von der jeweils anderen Partei mit Ausnahme der Vereinbarungen dieses Vertrags nicht vervielfältigt, verwendet, offengelegt oder vernichtet werden. Die Bestimmungen der Ziffer 13 treffen nicht auf vertrauliche Informationen zu, die bereits öffentlich sind oder es zu einem späteren Zeitpunkt sein werden, es sei denn, es handelt sich dabei um einen Verstoß gegen diesen Vertrag.
14. Allgemeines
14.1 Jeder Verstoß gegen Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertrags wird geahndet, es sei denn, die nicht verstoßende Partei verzichtet durch schriftliche Erklärung darauf.
14.2 Wird eine Bestimmung dieser Bedingungen oder des Vertrags von einem Gericht oder sonstiger zuständiger Stelle als gesetzeswidrig und/oder nicht vollstreckbar erachtet, bleiben die weiteren Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Vertrags davon unberührt. Falls eine gesetzeswidrige und/oder nicht vollstreckbare Bestimmung durch Entfernen eines Teils rechtmäßig und/oder vollstreckbar werden kann, ist dieser Teil zu entfernen. Die verbleibende Bestimmung ist weiterhin gültig (es sei denn, dies würde den offenkundigen Absichten der Parteien widersprechen; in diesem Fall ist die gesamte relevante Bestimmung zu entfernen).
14.3 Diese Bedingungen und der Vertrag können außer bei Vorliegen eines von beiden Parteien oder im Auftrag beider Parteien unterschriebenen schriftlichen Dokumentes nicht abgeändert werden.
14.4 Der Lieferant hat das Recht, diese Bedingungen durch Veröffentlichung auf seiner Website /mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Diese Änderungen treten zu dem Datum in Kraft, zu dem der Kunde darüber verständigt wird, und gelten auch für alle nach diesem Datum geschlossenen Verträge.
14.5 Der Lieferant kann seine Rechte und Verpflichtungen dieser Bedingungen oder des Vertrags ohne Einverständnis des Kunden abtreten. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag aufgeführt, darf der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten im Rahmen dieser Bedingungen oder des Vertrags keinen Vertrag oder sonstige Rechte oder Verpflichtungen eingehen, zuweisen, übermitteln, berechnen, lizenzieren oder auf andere Weise abgeben oder veräußern.
14.6 Jeder Vertrag dient dem Nutzen der Parteien und dient mit Ausnahme von Bereitstellungen einer Drittpartei-Software-Unterlizenzierung nicht dem Nutzen von Dritten oder der Vollstreckbarkeit durch Dritte. Die Rechte der Parteien zur Beendigung, Annullierung oder Zustimmung zu Änderungen, zum Verzicht, zu Abwandlung oder Beilegung im Rahmen eines Vertrags oder in Hinblick auf einen Vertrag unterliegen nicht der Zustimmung durch Dritte.
14.7 Der Vertrag stellt in Hinblick auf seinen Gegenstand die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Er ersetzt in Hinblick auf seinen Gegenstand alle vorhergehenden Vereinbarungen, Arrangements und Abmachungen zwischen den Parteien, wobei die Nutzung der Website durch den Kunden den Nutzungsbedingungen der Website unterliegt.
14.8 Ein Versäumnis oder Verzug der Durchsetzung oder teilweisen Durchsetzung einer Verpflichtung dieses Vertrags durch eine oder beide Parteien ist nicht auf den Verzicht auf die durch diesen Vertrag entstehenden Rechte auszulegen. Ein Verzicht einer Partei, Verstöße oder Säumnisse der anderen Partei gegen Bestimmungen dieses Vertrags zu ahnden, kann nicht als Verzicht auf die Ahndung künftiger Verstöße oder Säumnisse ausgelegt werden und beeinträchtigt die weiteren Bedingungen des Vertrag in keiner Weise.
Der Abschluss, der Bestand, die Auslegung, die Durchführung, die Wirksamkeit und alle sonstigen Aspekte des Vertrags unterstehen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss der Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist der Sitz des Lieferanten.
Anlage: Personenbezogene Daten
Diese Anlage enthält bestimmte Angaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe von Artikel 28(3) der DSGVO oder vergleichbarer Bestimmungen anderer Datenschutzgesetze.
Gegenstand und Dauer der Verarbeitung | Verarbeitung von personenbezogenen Daten für die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen entsprechend dieser Vereinbarung und für die Dauer der Gültigkeit dieser Vereinbarung. |
Art und Zweck der Verarbeitung | Verarbeitung zur Bereitstellung der Waren und zugehörigen Dienstleistungen wie in dieser Vereinbarung beschrieben. |
Art der personenbezogenen Daten | Namen, Hausanschriften, Telefonnummern, nationale Ausweise, Pass- und Führerscheinnummern, Geburtsdaten, Berufsbezeichnungen, E-Mail-Adressen, Bankkontoinformationen, Geolokalisierungsdaten. |
Kategorien von Datensubjekten | Kundenmitarbeiter und Fahrer des Kunden, Einzelhändler und Kundenkarteninhaber |
Rechte und Pflichten des Datenverantwortlichen | Wie in den Bestimmungen und dieser Vereinbarung dargelegt. |
Subject matter and duration of Processing | Processing of Personal Data to support the provision of Goods and associated services as provided under this Agreement, for the duration of the term of this Agreement. |
Nature and purpose of Processing | Processing for the provision of the Goods and associated Services as described in this Agreement. |
Type of Personal Data | Names, physical addresses, telephone numbers, national IDs, passport numbers, drivers’ license numbers, birth dates, job titles, email addresses, bank account information |
Categories of Data Subject | Customer Employees and Drivers, Sole Traders and Customer’s Cardholders |